Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeiterwohnungsfrage.

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und  will  mit  der  Unterstützung  von  Baugenossenschaften  zwar  nicht
aufhören,  aber  zunächst  zurückhaltender  sein.
In  Preußen  sind  durch  die  Gesetze  vom  13.  August  1895,  2.  Juli
1898,  23.  August  1899  und  9.  Juli  1900  je  5  Mill.  M.,  vom  16.  April
1902  und  4.  Mai  1903  je  12  Mill.  M.,  zusammen  44  Mill.  M.  zur  Verfügung ­
  gestellt  und  in  dem  Gesetzentwurf  vom  15.  Februar  1904  *)  weitere
15  Mill.  M.  verlangt  „zur  Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse  von
Arbeitern,  die  in  staatlichen  Betrieben  beschäftigt  sind,  und  von  gering
besoldeten  Staatsbeamten“.  Diese  Mittel  dienen  zur  Herstellung  von
Miethäusern  des  Staates,  wobei  der  Mietzins  nach  Deckung  der  Verwaltungs-
  und  Unterhaltungskosten  eine  angemessene  Verzinsung  des
Anlagekapitals  und  eine  Amortisation  der  Baukosten  ermöglichen  soll,  und
zür  Gewährung  von  Darlehen  an  Baugenossenschaften,  denen  Arbeiter
preußischer  Staatsbetriebe  oder  untere  oder  mittlere  preußische  Staatsbeamte ­
  in  größerer  Zahl  angehören.  Von  den  44  Mill.  M.,  die  von  1895
bis  1903  bewilligt  sind,  wurden  bis  1.  Obtober  1903  in  Anspruch  genommen:

im  Bereich  der
Eisenbahnverwaltung-  .
Bauverwaltung-  .  .  .
Bergverwaltung  .  .  .
Verwaltung  des  Innern

zu  eigenen  Bauten
21  883  038  M.
809  969  „
4  883  319  „

zu  Baudarlelien
11  537  360  M.
1  188  600  „
3  495  100  „

zusammen
33  420  398  M.
809  969  „
6  072  119  „
3  495  100  „

zusammen  27  576  526  M.  16  221  060  M.  43  797  586  M.
In  geringem  Umfange  wurden  diese  Mittel  zum  Ankauf  fertiger
Häuser  und  zu  Baudarlehen  direkt  an  staatliche  Arbeiter  benutzt.  Mit
unverzinslichen  Vorschüssen  und  Bauprämien  unmittelbar  an  staatliche
Arbeiter  ist  die  preußische  Bergverwaltung  schon  seit  1842  im  Saarrevier ­
  und  seit  1855  in  Oberschlesien  vorgegangen  und  hatte  bereits
bis  1891  im  Saarrevier  an  5264  Arbeiter  3,8  Mill.  Prämien  und  an
2992  Arbeiter  4,1  Mill.  M.  Vorschüsse,  in  Oberschlesien  an  1250  Arbeiter ­
  3,7  Mill.  M.  Prämien  und  an  1364  Arbeiter  1,6  Mill.  M.  Vorschüsse ­
  gewährt.  Diese  Betätigung  ist  ununterbrochen  fortgesetzt.
Sie  ist  im  Saarrevier  wegen  der  großen  Ausdehnung  des  dortigen  staatlichen ­
  Bergbaues  besonders  umfangreich.  Nach  der  „Festschrift  des
Rheinischen  Vereins  zur  Förderung  des  Arbeiterwohnungswesens“  (zum
6.  Internationalen  Wohnungskongreß  zu  Düsseldorf  1902)  sind  im  Saarrevier ­
  aus  der  Staatskasse  von  1842—1901  an  Prämien  4,7  Mill.  M.,
von  1865—1901  an  zinsfreien  Darlehen  5,6  Mill.  M.,  von  1896—1901
an  3  V-2  prozentigen  Darlehen  0,7  Mill.  M.  gewährt  worden,  außerdem  aus
der  Knappschaftskasse  von  1842—1870  an  4  prozentigen  Darlehen  2,06
Mill.  M.;  weiter  hat  die  Bergverwaltung  selbst  mit  einem  Aufwand  von
2,4  Mill.  M.  Arbeiterhäuser  gebaut.  Der  Etat  der  preußischen  Bergverwaltungsah ­
  1903  für  Bauprämien  100  000  M.,für  unverzinsliche  Darlehen
174  000  M.  und  der  Etat  für  1904:  95  400  und  220  200  M.  vor.  wovon

1)  Inzwischen  Gesetz  geworden  (15.  Juni  1904).
            
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