Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

15.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  der  Unternehmer.

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der  Gemeinden  handelt,  ist  die  Unentgeltlichkeit  schon  durch  den
hierbei  entscheidenden  finanzpolitischen  Gesichtspunkt  ausgeschlossen.
So  sehr  es  auch  möglich  und  erwünscht  ist,  im  kommunalen  Finanzwesen ­
  die  sozialpolitischen  Wirkungen  der  einzelnen  Maßregeln  zu
berücksichtigen  und  auf  Verteilung  der  Lasten  nach  der  Leistungsfähigkeit ­
  bedacht  zu  sein,  so  dürfen  doch  sozialpolitische  Wünsche
die  kommunale  Finanzpolitik  von  der  Bahn  einer  verständigen  und
pfleglichen  Wirtschaftsführung  nicht  abdrängen.  Auch  die  Ausdehnung ­
  der  Gemeindebetriebe,  so  wichtig  sie  nach  dem  Gesagten  in
sozialpolitischer  Hinsicht  ist,  kann  in  der  Hegel  an  sich  nicht  schon
als  Maßregel  der  Sozialpolitik  angesprochen  und  gefordert  tverden.
Der  „Munizipalsozialismus“,  wie  er  sich  namentlich  in  England,
Frankreich,  Belgien  entwickelt  hat,  geht  insofern  einen  nicht  einwandfreien ­
  Weg,  als  er  zum  Zweck  der  „Hebung  der  Arbeiterklasse“  eine
möglichste  Ausdehnung  der  Gemeindebetriebe  fordert.  Im  allgemeinen
ist  auch  die  Durchführung  der  Gemeindebetriebe  in  erster  Linie  eine
Maßregel  der  Finanzpolitik  und  wird  es  bleiben,  so  lange  die  Grundlagen ­
  der  heutigen  Gesellschafts-  und  Wirtschaftsordnung  bestehen.
Wenn  die  Ausdehnung  der  Gemeindebetriebe  in  den  genannten  Ländern
mit  so  großem  Nachdruck  gefordert  wird,  so  erklärt  sich  das  übrigens
zum  Teil  auch  daraus,  daß  doktrinäre  Abneigung  gegen  öffentliche
Betriebe  vielfach  Privatbetrieben  überlassen  hatte,  was  zweckmäßiger
von  der  Gemeinde  in  die  Hand  genommen  worden  wäre,  ln  Deutschland ­
  haben  die  Gemeindeverwaltungen  zwar  oft  genug  den  gleichen
Fehler  gemacht,  aber  doch  schon  seit  längerer  Zeit  und  in  beträchtlichem ­
  Umfange  eine  andere  Bahn  eingeschlagen.
15.  Kapitel.  Sozialpolitische  Arbeit  der  Unternehmer.
§  1.  Allgemeine  Gesichtspunkte.  Der  Stand  der  privaten  Unternehmer ­
  als  der  Organisator  und  Leiter  des  größten  Teiles  der  wirtschaftlichen ­
  Erwerbsarbeit  des  Volkes  kann  am  unmittelbarsten  und
am  ständigsten  in  die  Verhältnisse  der  Arbeiter  eingreifen.  Seine
Mitwirkung  ist  deshalb  bei  den  meisten  sozialpolitischen  Maßnahmen
des  Staates  und  der  Selbstverwaltungskörper,  soweit  dabei  nicht
lediglich  deren  eigene  Arbeiter  in  Betracht  kommen,  unerläßlich,  und
es  ist  keineswegs  gleichgültig,  ob  diese  Mitwirkung  willigen  und
freudigen  Geistes  erfolgt  oder  nicht.  Die  vorhergehende  Darstellung
hat  aber  schon  verschiedentlich  erkennen  lassen,  daß  über  das  von  der
Gesetzgebung  und  den  Behörden  erforderte  Maß  hinaus  vielfach  auf
eine  sozialpolitische  Betätigung  der  Unternehmer  gerechnet  werden  muß
und  gerechnet  werden  kann.  Dabei  ergeben  sich  von  selbst  gewisse
allgemeine  Gesichtspunkte  aus  der  Stellung  und  Aufgabe  des  Unternehmers ­
  und  aus  seinen  wirtschaftlichen  und  Arbeiterverhältnissen.
            
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