Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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dingungen bestimmen demnach die Grenzen des Bergbaues. Da 
mit bestimmen sie 
I. die sog. Abbauwürdigkeit der Fiötze, d. h. die Mindestmäch 
tigkeit, bei welcher jeweils der Abbau noch lohnt. Je tiefer ein 
Schacht ist, desto schwieriger ist allgemein schon der Abbau 
an sich: der Gebirgsdruck, die Temperatur des Gebirges, die Schlag 
wetterentwicklung nehmen zu. Damit wird die Bewetterung schwie 
riger. Gleichzeitig ist ein grösseres Anlagekapital erforderlich. 
Und so werden in der Tat »auch viele Lagerstätten, die in mitt 
leren Teufen noch mit Vorteil ausgebeutet werden können, in 
grosser Tiefe unbauwürdig allein durch die bedeutend gesteiger 
ten Kosten des Abbaues« 1 ). Die Gewinnbarkeit als solche ist 
infolge des grösseren Gebirgsdruckes vielleicht leichter 1 2 ). Somit 
ist der Begriff der Bauwürdigkeit ein äusserst relativer. Neben 
natürlichen Verhältnissen spielt die jeweilige Abbautechnik eine 
grosse Rolle. Das zu erstrebende Ziel dieser muss sein, die Ab 
bauwürdigkeit der Fiötze auszudehnen, d. h. schwieriger zu bau 
ende Fiötze ohne zu grosse Preissteigerungen auch abzubauen, 
damit die Kohlenvorräte nicht verloren gehen. Ich erwähne hier 
die volkswirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Vorteile des 
Schlammversatzverfahrens 3 ). »Das Spülverfahren wird einen emi 
nenten staatswirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen, weil damit 
auch z. Z. als unbauwürdig in der Grube belassene Fiötze für 
die spätere Gewinnung reserviert bleiben, während nach dem ge 
genwärtigen Stande der Technik die auf einer Sohle nichtgewinn 
baren Kohlenvorräte für alle Zukunft als verloren gelten müs 
sen« 4 ). 
Ferner ist der Einfluss der Qualität der Kohle auf die Bau 
würdigkeit zu beachten. Die für gute Sorten gezahlten Preise 
ermöglichen den Abbau geringerer Fiötze. 
Es bleibt uns noch übrig, für die Bauwürdigkeiten der Fiötze 
1) Hraback-Tietze, Ueber die Möglichkeit des Abbaues in grossen Tiefen. Gl.A. 
1901. 277. 
2) Gl.A. 1904. 1240. 
3) Dies besteht darin, dass in die abgebauten Hohlräume durch Röhrenleitungen 
eine breiigflüssige Masse (Sand, Lehm, gemahlene Hochofenschlacke) gespült wird, 
wodurch die mit den unterirdischen Hohlräumen verbundenen Gefahren (Einsturz des 
darüber befindlichen Hangenden, oberirdische Brüche) fast beseitigt werden. 
4) Jahresbericht des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamts 
bezirk Dortmund 1903. I. 66.
	        
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