Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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dingungen  bestimmen  demnach  die  Grenzen  des  Bergbaues.  Damit ­
  bestimmen  sie
I.  die  sog.  Abbauwürdigkeit  der  Fiötze,  d.  h.  die  Mindestmächtigkeit, ­
  bei  welcher  jeweils  der  Abbau  noch  lohnt.  Je  tiefer  ein
Schacht  ist,  desto  schwieriger  ist  allgemein  schon  der  Abbau
an  sich:  der  Gebirgsdruck,  die  Temperatur  des  Gebirges,  die  Schlagwetterentwicklung ­
  nehmen  zu.  Damit  wird  die  Bewetterung  schwieriger. ­
  Gleichzeitig  ist  ein  grösseres  Anlagekapital  erforderlich.
Und  so  werden  in  der  Tat  »auch  viele  Lagerstätten,  die  in  mittleren ­
  Teufen  noch  mit  Vorteil  ausgebeutet  werden  können,  in
grosser  Tiefe  unbauwürdig  allein  durch  die  bedeutend  gesteigerten ­
  Kosten  des  Abbaues« 1 ).  Die  Gewinnbarkeit  als  solche  ist
infolge  des  grösseren  Gebirgsdruckes  vielleicht  leichter  1  2 ).  Somit
ist  der  Begriff  der  Bauwürdigkeit  ein  äusserst  relativer.  Neben
natürlichen  Verhältnissen  spielt  die  jeweilige  Abbautechnik  eine
grosse  Rolle.  Das  zu  erstrebende  Ziel  dieser  muss  sein,  die  Abbauwürdigkeit ­
  der  Fiötze  auszudehnen,  d.  h.  schwieriger  zu  bauende ­
  Fiötze  ohne  zu  grosse  Preissteigerungen  auch  abzubauen,
damit  die  Kohlenvorräte  nicht  verloren  gehen.  Ich  erwähne  hier
die  volkswirtschaftlichen  und  privatwirtschaftlichen  Vorteile  des
Schlammversatzverfahrens  3 ).  »Das  Spülverfahren  wird  einen  eminenten ­
  staatswirtschaftlichen  Nutzen  mit  sich  bringen,  weil  damit
auch  z.  Z.  als  unbauwürdig  in  der  Grube  belassene  Fiötze  für
die  spätere  Gewinnung  reserviert  bleiben,  während  nach  dem  gegenwärtigen ­
  Stande  der  Technik  die  auf  einer  Sohle  nichtgewinnbaren ­
  Kohlenvorräte  für  alle  Zukunft  als  verloren  gelten  müssen« ­
  4 ).
Ferner  ist  der  Einfluss  der  Qualität  der  Kohle  auf  die  Bauwürdigkeit ­
  zu  beachten.  Die  für  gute  Sorten  gezahlten  Preise
ermöglichen  den  Abbau  geringerer  Fiötze.
Es  bleibt  uns  noch  übrig,  für  die  Bauwürdigkeiten  der  Fiötze

1)  Hraback-Tietze,  Ueber  die  Möglichkeit  des  Abbaues  in  grossen  Tiefen.  Gl.A.
1901.  277.
2)  Gl.A.  1904.  1240.
3)  Dies  besteht  darin,  dass  in  die  abgebauten  Hohlräume  durch  Röhrenleitungen
eine  breiigflüssige  Masse  (Sand,  Lehm,  gemahlene  Hochofenschlacke)  gespült  wird,
wodurch  die  mit  den  unterirdischen  Hohlräumen  verbundenen  Gefahren  (Einsturz  des
darüber  befindlichen  Hangenden,  oberirdische  Brüche)  fast  beseitigt  werden.
4)  Jahresbericht  des  Vereins  für  die  bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk ­
  Dortmund  1903.  I.  66.
            
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