Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

4.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung.

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4.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen
vor  der  Neichsgründung.
Vom  Reichsbankdirektorium.

Die  Reichsbank  1876—1900.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,  siyoo).  S.\-n.
Das  ncugegründete  Deutsche  Reich  fand  an  der  Ordnung  des  Münz-,  Papiergeldund
  Banknotenivesens  eine  ebenso  dringliche  wie  schwierige  Aufgabe  vor.  Die  Nachteile ­
  der  politischen  Zersplitterung  Deutschlands  waren  wohl  auf  keinem  Gebiete  der
gesamten  Volkswirtschaft  so  scharf  hervorgetreten  wie  auf  diesem;  auf  keinem  wirtschaftlichen ­
  Gebiete  stellte  die  politische  Einigung  größere  Vorteile  in  Aussicht.
Während  der  Zollverein  den  größten  Teil  Deutschlands  zu  einer  handelspolitischen ­
  Einheit  in  glücklicher  Weise  zusammengefaßt  hatte,  waren  gleichartige  Bestrebungen ­
  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens  nur  von  bescheidenem  und  auf  dem
Gebiete  des  Bankwesens  überhaupt  von  keinem  Erfolg  gewesen.
Der  am  meisten  beklagte  Adelstand  war  die  Vielheit  und  Verschiedenheit  der  in
den  einzelnen  Territorien  geltenden  Münzfysteme  (im  ganzen  sieben)  sowie  das  Fehlen
eines  ausreichenden  und  geordneten  Amlaufs  von  Goldmünzen.  Dieser  letztere  Mangel
hatte  seinen  Grund  in  der  Währungsverfassung.  Alle  deutsche  Staaten,  mit  einziger
Ausnahme  der  Freien  Stadt  Bremen,  deren  Geldsystem  auf  der  Goldwährung  beruhte,
hatten  Silberwährung.  Goldmünzen  befanden  sich  also  nur  in  beschränktem  Amfang
und  mit  schwankendem  Kurse  im  Amlauf.  Infolge  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
Entwickelung  war  jedoch  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  vor  der  Errichtung  des  Reichs
das  Bedürfnis  nach  einem  bequemeren  Zahlungsmittel  für  mittlere  und  größere  Beträge
erheblich  gewachsen;  das  Silbergeld  wurde  für  solche  Zahlungen  immer  mehr  als
lästig  und  unbequem  empfunden.
Dieses  Bedürfnis  hatte  zur  Folge,  daß  der  Amlauf  von  papiernen  Geldzeichen, ­
  und  zwar  nicht  nur  von  Staatspapiergeld,  sondern  auch  von  Banknoten  einen
übergroßen  Amfang  annahm.
Zwar  bestand  in  Deutschland  keine  sogenannte  „Bankfreiheit",  die  Errichtung
von  Notenbanken  durfte  nur  auf  Grund  einer  staatlichen  Konzession  erfolgen;  aber
tatsächlich  wurden,  besonders  in  einer  Anzahl  kleinerer  Staaten,  zahlreiche  Banken  mit
sehr  weitem  oder  gar  unbegrenztem  Recht  der  Notenausgabe  konzessioniert,  die  von
vornherein  darauf  angelegt  waren,  ihren  Geschäftsbetrieb  und  ihre  Notenausgabe  über
das  Gebiet  des  konzessionierenden  Staates  hinaus  auf  die  angrenzenden  deutschen  Territorien ­
  zu  erstrecken.
So  bestanden  vor  der  Gründung  des  Reiches  in  Deutschland  31  Notenbanken,
für  welche  von  den  einzelnen  Staaten  ganz  verschiedenartige  Bestimmungen  getroffen
waren,  und  deren  Statuten  erheblich  voneinander  abwichen.
Eine  große  Anzahl  dieser  Banken  war  bestrebt,  das  Recht  der  Notenausgabe
möglichst  weit  auszunutzen,  also  möglichst  viele  Noten  in  Amlauf  zu  setzen.  Da
erfahrungsgemäß  Noten,  die  auf  kleine  Beträge  lauten,  seltener  zur  Einlösung  an  die
Ausgabestelle  zurückgebracht  werden  als  große  Abschnitte,  wurden  vor  allem  erhebliche
Beträge  von  kleinen  Zetteln,  bis  herab  zu  Eintalerscheinen,  wie  von  den  Einzelregierungen, ­
  so  auch  von  den  Banken,  emittiert.
Infolge  der  vielfach  ungenügenden  gesetzlichen  Regelung  den  Notenemission  war
bei  manchen  Banken  nicht  in  der  wünschenswerten  Weise  für  die  Deckung  der  Notenausgabe ­
  gesorgt.  Außerdem  beteiligten  sich  die  Notenbanken  teilweise  an  Geschäften,
welche  zu  einer  dauernden  Festlegung  der  Betriebsmittel  führten,  sich  mithin  nicht  für
            
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