Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

432 Fünfter Teil. Verkehrswesen., III. Eisenbahnwesen. 
Verordnung zur Bildung einer Aktiengesellschaft für eine Bahn von der Rheinschanze 
bis an die französische Grenze bei Lauterburg aufforderte, da erfolgte gleichzeitig mit 
diesem drohenden Ereignis im Jahre 1838 die Einberufung eines außerordentlichen 
Landtages in Baden. Auf Grund umfassender Vorarbeiten, an deren Spitze 
Friedrich Nebenius stand, war ein Projekt für die das Land durchziehenden Eisen 
bahnen hergestellt, welches nach dem Antrage der Regierung auf Staatskosten aus 
geführt werden sollte und die Genehmigung der Kammern erhielt. Im Mai 1843 
wurde die Strecke Heidelberg—Karlsruhe eröffnet. Die Main-Reckar-Bahn samt der 
Mannheim-Friedrichsfelder Seitenbahn wurde am 1. August 1846 eröffnet; in derselben 
Zeit Mannheim—Freiburg und weiter bis Basel. 
In Württemberg erstattete die im Jahre 1830 niedergesetzte Kgl. Kommission 
im Jahre 1834 ihr Gutachten zugunsten einer Eisenbahn behufs Verbindung des 
Neckars mit der Donau und dem Bodensee. In den Etat für 1836—1839 stellte 
die Regierung „als vorläufigen Fonds zur Förderung und Interstützung der Eisen 
bahnunternehmungen" die Summe von 100000 Gulden ein. Die Regierung enthielt 
sich einer sonstigen Äußerung, und die Finanzkommission der Abgeordnetenkammer sagte 
in ihrem Berichte darüber, daß „sich kaum schon werde bestimmen lassen, worin die 
Förderung und Interstühung der Eisenbahnuntcrnehmungcn durch den Staat bestehen 
soll". Es hatten sich in Stuttgart und Ilm Gesellschaften zum Bau von Eisenbahnen 
gebildet, sich zu einer einzigen verbunden, dann aber (1838) ausgelöst, weil die 
erforderlichen Baukosten weit über die ursprünglichen Voranschläge hinausgingen. Am 
22. Februar 1839 erstattete die Regierung den Kammern Bericht über die Vor 
arbeiten. Licr scheute man sich aber vor den großen Baukosten. Bezeichnend ist das 
Projekt des Württembergischen Ingenieurs Karl Etzel, welcher, (1839) vom Bau der 
Paris-Versailler Bahn eben zurückgekehrt, wegen der zu hohen Kosten einer Dampf 
bahn für Württemberg Pferdebahnen empfahl. 
Darüber vergingen mehrere Jahre. Am 25. Februar 1842 drückten in einer 
gemeinsamen Adresse die beiden Kammern der Regierung das Bedürfnis aus, daß 
man sich endlich für oder gegen den Bau von Eisenbahnen in Württemberg aussprechen 
müsse. Darauf legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, welcher für die Finanz 
periode 1842—1845 die Summe von 3 Millionen Gulden verlangte. Mit 58 gegen 
26 Stimmen bewilligte die Kammer der Abgeordneten 1843 diese Summe, bald darauf 
die Kammer der Standesherren. Das Gesetz vom 18. April 1843 bestimmte, daß 
auf Staatskosten die Laupteisenbahnen erbaut werden, die Zweigeisenbahnen dagegen 
an private Internehmungen mit staatlicher Zinsgarantie überlassen werden sollten. 
Jedoch immer noch scheute man die Kosten und die daraus erwachsende Schulden 
last für den Staat; so schloß im Jahre 1844 die Regierung einen Vertrag mit dem 
Berliner Bankhause F. Mart. Magnus, demzufolge dieses den Bau und Bettieb 
der Württembergischen Eisenbahnen übernehmen sollte. Zu dem erforderlichen Aktien- 
kapital von 42 Millionen Gulden sollte der Staat ein Viertel ausbringen, das an der 
Rente nur in zweiter Linie teilzunehmen hätte. Doch versagte der König Wilhelin 
seine Zustimmung, um am Staatsbahnbau festzuhalten. 
Die Vorarbeiten der Regierung für ein Staatsbahnnctz fanden ihren Abschluß 
in der Vorlage an den Landtag vom 15. Februar 1845, die am 2. August 1845 
angenommen wurde. Erst am 29. Juni 1850 wurde die (251 km lange) Eisenbahn 
Aeilbronn—Stuttgart—Ilm—Bodensee eröffnet. Auch die Zweigbahnen (Gesetz vom 
17. November 1858) wurden dann vom Staate gebaut und betrieben, bis auf einzelne 
kleine Ausnahmen. 
In Bayern war die erste Eisenbahn auf deutschem Boden gebaut worden, die 
kleine Bahn von Nürnberg nach Fürth (6 km). Wie diese erste, wurde auch die 
folgende (von München nach Augsburg, 37 km) durch eine Attiengesellschast 1837-1840
	        
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