Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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bände  der  ländlichen  Territorien,  sondern  hier  ist  sie  Produktionsmittel. ­
  Daher  die  Anziehungskraft,  welche  sie  ausübt;  daher  die  Bestimmungen ­
  über  ihre  Benützung  und  Erhaltung.
Der  Bau  einer  Walke  verursacht  verhältnismäßig  hohe  Kosten.
Die  Walke  als  solche,  also  ohne  Gebäude  *),  und  ohne  Wasserantrieb
kostete  z.  B.  in  Rothenburg  1664  bei  der  Neuanschaffung  60  ft. 2 ),  die
Walke  in  Mortelsgrund  kostete  im  letzten  Drittel  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  aus  zweiter  Hand  300  Mark 8 ),  ein  Schneid-  und  Mahlwerk
für  die  Lohmühle  zu  Rothenburg  kostete  1841  bei  der  Einrichtung
500  fl.  fl,  und  so  kommt  es,  daß  in  früherer  Zeit  Einzelpersonen  5 )  sich
nur  selten  im  Besitze  größerer  Mühlen  befinden,  daß  vielmehr  die  Gemeinde ­
  oder  das  H  a  n  d  w  e  r  k  es  ist,  welche  zur  Erbauung  einer  Mühle
*  zusammentreten.
So  besaß  z.  B.  das  Amt  der  Beutler  in  Lübeck  eine  eigene  Walkmühle^) ­
  im  15./16.  Jahrhundert,  und  so  besaß  auch,  um  noch  ein
Beispiel  aus  der  modernen  Zeit  zu  bringen,  die  Weißgerberinnung  zu
Königsberg  1845  eine  eigene  Lederwalke  fl.  Als  Beispiel  für  Gemeindebesitz ­
  sei  angeführt  die  Weißgerberwalke  in  der  Seuffertischen  Mühle
unterhalb  Dettwangen  bei  Rothenburg  1843 8 );  letztere  Mühle  wurde
dann  natürlich  von  der  Gemeinde  Rothenburg  an  das  Weißgerberhandwerk ­
  in  Rothenburg  in  Pacht  gegeben;  so  hatten  auch,  um  noch  ein
Beispiel  für  die  Rotgerber  zu  bringen,  die  Nürnberger  Rotgerber  eine
eigene  Mühle  in  der  Hadermühle  vor  der  Stadt  fl.
Solcher  gemeinsame  Besitz  bringt  natürlich  gemeinsame  Lasten,
welche  von  der  Gemeinschaft  aller  Besitzer  aufgebracht  werden  müssen.
Aber  nicht  nur  das,  auch  der  Eintritt  in  diese  Gemeinschaft,  das  Benutzungsrecht ­
  des  Produktionsmittels  muß  bezahlt  werden;  so  wurde
der  Gerber  Lindner  auf  Ansuchen  in  die  Gemeinschaft  der  Rothenburger
Mühle  nebst  zugehöriger  Scheune  1842  nur  gegen  eine  Entschädigung
von  100  fl.  aufgenommen  10 ).
Privatbesitz  der  Mühle  seitens  eines  Handwerksgenossen  ist  schwer
verträglich  mit  dem  demokratischen  Grundgedanken  mittelalterlichen
Zunftwesens.  Ein  Produktionsmittel  so  großen  Maßstabes,  wie  es  die
mit  Wasser  betriebene  Walkstampfe  darstellt,  muß  auch  für  seine  Benutzung ­
  eine  demokratische  Regelung  besitzen.  Das  demokratische  Prinzip

0  Vgl.  den  interessanten  Akt  Memmingen;  Dörrhütte  der  Gerber  zum
Rinden-Dörr  mit  Rechnung  1680,  S.  434—437.
2 )  Rothenburg  1571—1695,  S.  258.
s )  Nach  Angabe  des  Sapdaer  Weißgerbers.  Rothenburg  1842.
5 )  Vgl.  Lamprecht  1886,  Bd.  I,  S.  584.  *)  Lübeck  1872,  S.  186.
7 )  Königsberg  1846,  §  15.  8 )  Rothenburg  1842.
8 )  Nürnberg  17,  S.  25;  Roth  1800,  Bd.  III,  S.  149.

i°)  Rothenburg  1842.
            
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