Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Wir  sehen  hier  also,  wie  sich  ein  einzelner  Handwerker  in  den
E  i  g  e  n  b  e  s  i  tz  der  Mühle  setzt.  Schon  aus  früherer  Zeit  lassen  sich  solche
Verhältnisse  auffinden.  Den  Hinweis  „des  kaufmann  ledrer  stampf"
in  Kirchberg  aus  dem  16.  Jahrhunderts  wird  man  wohl  im  Sinne
des  Privatbesitzes  auslegen  dürfen.  Eingehender  können  wir  uns  über
Rothenburger  Verhältnisse  orientieren^).  Hier  wurde  1626  eine  neue
Walkmühle  von  einem  aus  5  Personen  bestehenden  Konsortium  eingerichtet, ­
  und  zwar  laut  Dokument  von  1625  „auf  ihre  eigene  Kosten
für  sich,  ihre  Kinder  und  Nachkommen".  Die  fremden  Meister  haben
sich  dann  in  der  Folge  in  diese  Mühle  eingekauft,  1634  wurde  die
Walke  auf  2  Meister  „verheyrathet"  und  von  diesen  bis  1654  erhalten.
Es  sei  hier  darauf  hingewiesen,  daß  die  Erhaltung  der  Walke
durch  die  Personen  eines  solchen  freien  Konsortiums,  wo  also  Zwangsverhältnisse ­
  nicht  mehr  vorliegen,  stets  auf  Schwierigkeiten  gestoßen  ist;
die  Akten  berichten  nichts,  können  natürlich  auch  nichts  berichten  über
Streitigkeiten,  welche  aus  der  Reparatur  einer  dem  Handwerk  als
solchen  gehörigen  Walke  erwachsen  sind.  Aber  fast  immer,  wo  ein
Konsortium  als  Eigentümer  der  Walke  auftritt,  ergeben  sich  Schwierigkeiten ­
  über  die  Verteilung  der  Reparaturkosten.
Von  1654—1664  treten  als  Besitzer  der  Walke  5  Meister  auf,
und  es  wird  nunmehr  verlangt,  daß  man  von  einer  Walck  2  Groschen
gebe,  es  wird  also  ein  Walkzins  gefordert.  Dieser  Walkzins  sollte
wahrscheinlich  einmal  die  übrigen  nicht  in  der  Gemeinschaft  der  Walke
stehenden  Meister  zum  Eintritt  veranlassen,  dann  aber  war  er  verursacht
durch  den  schlechten  Zustand  der  Mühle;  1626  neu  erbaut,  war  sie  in
den  Händen  der  stets  nur  um  die  Reparaturkosten  streitenden  Besitzer
in  38  Jahren  so  vernachlässigt  worden,  daß  1664  sämtliche  Meister  die
Einrichtung  völlig  erneuern  ließen.
So  mannigfach  wie  die  dargelegten  Zustände  sind  die  Besitzverhältnisse ­
  an  der  Walke,  aber  historisch  sind  dieselben  an  solchen
größeren  Produktionsmitteln  leichter  verständlich  als  rein  juristisch,  wo
sich  bei  manchen  Kommunalsägen  usw.  auch  jetzt  noch  mitunter  Schwierigkeiten ­
  ergeben  über  die  Einfügung  dieser  Sachen  entweder  in  die  Begriffe ­
  „Miteigenschaft"  oder  „juristische  Person".
Interessant  sind  noch  die  eigenartigen  Besitzverhältnisse  an  der
Walke  in  Mortelsgrund,  und  diese  Besitzverhältnisse  sind  es  ganz  allein,
denen  die  Walke  heute  noch  ihr  Dasein  verdankt.  Der  in  Sajda  ansässige ­
  Weißgerber  war  bis  1870  genötigt  gewesen,  seine  Felle  zum
Walken  nach  einer  ziemlich  weit  entfernten  Walke  zu  bringen.  Dieses
Walken  an  der  entfernten  Walkmühle  bringt  große  Unannehmlichkeiten

0  Dunker  1903,  S.  118.

2 )  Rothenburg  1571—1695,  S.  256  ff.
            
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