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Dei’ Mietsvertrag, welchen die Genossenschaft als Ver
mieterin mit ihren Genossen als Mietern abschließt, enthält
verschiedene Bestimmungen, die man sonst in derartigen Ver
trägen nicht findet.
Während dem Mieter ein Kündigungsrecht in derselben
Weise wie in anderen Mietsverträgen eingeräumt ist, ist das
Kündigungsrecht, welches die Genossenschaft ausüben kann,
bedeutend eingeschränkt. Sie darf im allgemeinen dem Mieter
seine Wohnung nicht kündigen, solange dieser Mitglied des
Spar- und Bauvereins ist und alle Bestimmungen des Miets
vertrages erfüllt. Der Vertrag läuft von selbst ab, wenn der
Mieter aus der Genossenschaft austritt, und zwar mit dem
Schluß des nächstfolgenden Vierteljahres. Stirbt ein Mieter,
so gehen die Rechte des Vertrages auf die Witwe über, wenn
sie der Genossenschaft als Mitglied beitritt.
Dem Vermieter steht natürlich auch ein Kündigungs
recht zu, wenn die Verpflichtung zur Mietszahlung nicht in
der vorgeschriebenen Weise eingehalten wird.
Dem Vermieter ist auch das Recht die Miete zu steigern
in weitgehender Weise gemindert. Im allgemeinen kann eine
derartige Steigerung nicht stattfinden, solange der Mieter
seine Wohnung behält. Nur bei etwaigem Wohnungswechsel
kommen Mietssteigerungen vor. Auch wenn im Laufe des
Vertrages eine neue, das Grundstück belastende Abgabe ein
geführt wird, ist der Mieter verpflichtet nach Verhältnis der
von ihm zu zahlenden Miete dazu beizusteuern.
Eine Wohnung, welche dem Mieter nicht gekündigt
werden kann, und in welcher er eine Steigerung seiner Miete
nicht zu befürchten braucht, kann der Mieter faktisch als
Eigentum betrachten. Und so heißt es denn auch im Miets
vertrage: „Es wird erwartet, daß der Mieter im Interesse des
gemeinnützigen Zweckes die Wohnung in allen Stücken so
behandelt, als wenn das Haus sein Eigentum wäre.“ Ebenso
wird von den Mietern erwartet, daß sie die Hausverwalter
in der Aufrechterhaltung der Hausordnung unterstützen. Die
Hausordnung bestimmt unter anderem, daß die Benutzung
der Waschküche und des Trockenbodens in der Reihenfolge
der Anmeldungen stattfindet; daß jeder Mieter das Recht
hat, eine Badestube eine Stunde lang zu benutzen, sobald