Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 
Vertrags vor der Arbeitsordnung muß auch äußerlich nach 
dem Muster des § 14 des Buchdruckertarifs zum Ausdruck 
kommen. Es heißt dort: „Arbeitsordnungen dürfen keinen 
dem Tarif widersprechenden Inhalt haben. Sie sind, soweit 
dies doch der Fall ist, mit dem Tarif in Einklang zu bringen." 
Die tatsächliche Beseitigung einer solchen tarifwidrigen Arbeits 
ordnung geschieht mit Mitteln, die gegen tariflichen Ungehor 
sam zur Verfügung stehen. 
Was das Verhältnis der Tarifnormen zu den Unter 
tarifverträgen anlangt, so gelten die gleichen Grundsätze. 
Die stetig anwachsende Tendenz zur Zentralisierung des Tarif 
wesens findet ein Gegengewicht darin, daß die Zentraltarife 
oft nur Rahmen und Mustervorschriften enthalten, die durch 
Tarifverträge kleinerer Gemeinschaften ausgefüllt und ergänzt 
werden sollen. Diese letzteren sind die Untertarifverträge. So 
kann ein Gegensatz entstehen zwischen den Sondertarifen 
der örtlichen Gemeinschaften und den Grundsätzen der 
Zentrale. Hauptsächlich im Baugewerbe, wo ein Hauptvertrag 
die unabänderliche Grundlage für alle im Deutschen Reiche 
von Unterverbänden abzuschließenden Tarifverträge bildet, 
sind solche Gegensätze hervorgetreten. Sind Unterverträge, 
wenn sie tarifwidrig sind, giltig, sodaß es erst einer Aus 
hebungsklage bedarf, um sie in Übereinstimmung mit dem 
Hauptvertrage zu bringen? Oder soll auch hier der Grund 
satz der Unabdingbarkeit gelten? Wir bejahen die letztere 
Frage. Die Gründe dafür ergeben sich aus denselben Er 
wägungen, die zur Annahme der Unabdingbarkeit für die 
Arbeitsverträge führten. Daß diese Anschauung dem Willen der 
Vertragsparteien entspricht, geht z. B. aus der Rechtsprechung 
des Zentralschiedsgerichts für das Baugewerbe hervor ft. 
bringen. So würde z. B. § 80c des allgem. Berggesetzes für die preußischen 
Staaten dahin zu ändern sein, daß es für den Abschluß des Gedinges nicht 
nur auf den Zeitpunkt ankommt, der in der Arbeitsordnung bestimmt ist, 
sondern auch, wenn der Tarifvertrag den Zeitpunkt bestimmt, auf den Zeit 
punkt, der im Tarifvertrag bestimmt ist. 
ft Einigungsamt 1 S. 5 unter 2 a, S. 7 unter III 2; dazu die Der-
	        
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