Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

190 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. 
herrlichen Gewalten im Staate, die die Gabe der Rechts 
produktivität besaßen, ein einheitliches staatliches Leben 
unterdrückten. Würde deswegen die soziale Selbstbestimmung 
den gesellschaftlichen Kräften die Übermacht über den Staat 
in dem Sinne verleihen, daß sie ihn verdrängen könnten, so 
wäre die Befürchtung Landsbergs, die sicher auf den 
ersten Blick von vielen geteilt wird, gerechtfertigt. Ein tieferes 
Eindringen in den Gedanken der sozialen Selbstbestimmung 
zeigt jedoch sofort, daß diese Gefahr nicht besteht. 
Der Staat wird nicht ausgeschaltet, wenn ohne ihn der 
Inhalt der Rechtsnormen zustande kommt. Die soziale 
Selbstbestimmung löst das Verhältnis zum Staate 
nicht, sie ändert es nur. Dies zeigt sich klar, wenn wir 
auf die Grenzen sehen, die der sozialen Selbstbestimmung 
nach dem Beispiel des Tarifvertrags gezogen sind. Sie lassen 
das Verhältnis der sozialen Selbstbestimmung zum Staate 
deutlich erkennen. In dreifacher Beziehung umfaßt er sie 
und weist ihr ihre Stellung unter sich als eine eigene, aber 
nicht souveräne Rechtserzeugung au, der politischen Selbst 
verwaltung vergleichbar, die auf ihrem Gebiete auch den 
Staat fernhält, aber doch von ihm abhängig ist. 
Zunächst kaun sich die soziale Selbstbestimmung nur 
innerhalb der zwingenden Gesetze äußern, die die geltende 
Privatrechtsordnung aufstellt. Keine Norm ist giltig, die 
gegen ein solches Gesetz verstößt, und nur soweit kann sie 
sich rechtlich entwickeln, als der Staat einen rechtsfreien Raum 
oder eine gewollte Nachgiebigkeit seines Rechtes zuläßt. Man 
kann es so ausdrücken: Nur was die einzelnen als Rechts 
geschäft ungehindert bestimmen könnten, können die Gruppen 
als Norm setzen. Daß trotz dieser Beschränkung ein weiter 
Raum zur sozialen Rechtsbestimmung bleibt, bedarf keiner 
besonderen Ausführung. Denn jene zwingenden Gesetze des 
staatlichen Rechts regulieren nur im allgemeinsten Sinne das 
rechtliche Leben. Dazwischen liegt die große Fülle der sozialen 
Beziehungen, die frei entfaltet werden können. Auf ihnen
	        
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