Full text : Die Reichseisenbahnen

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sich  willkürlich  regeln  und  bestimmen.  Das  ist  die  Aufgabe  der  Betriebsleitung. ­
  Sie  muß  einmal  den  Verkehr  und  feine  Bedürfnisse  kennen
und  überschauen.  Das  heißt  mit  anderen  Worten:  sie  muß  vollen
Überblick  über  die  Aufgabe  haben,  die  der  Betrieb  zu  lösen  hat.  Sodann
aber  muß  sie  ebenso  genau  die  Mittel  kennen,  die  ihr  für  die  Lösung
zu  Gebote  stehen,  endlich  aber  und  vor  allem  volle  Herrschaft  über  diese
Mittel,  d.  h.  die  Betriebsmittel  im  weitesten  Sinne  haben.
Dem  Fachmann  sind  das  Selbstverständlichkeiten.  Aber  Selbstverständlichkeiten ­
  verstehen  sich  nicht  immer  von  selbst,  wenigstens  nicht
in  der  Welt  der  Tatsachen.
Wie  steht  es  in  Wirklichkeit  gegenüber  dem  scheinbar  so
selbstverständlichen  Ideal  einer  Betriebsleitung?  Wohl  ist  der  deutsche
Wirtschaftskörper  feit  den  Tagen  von  Motz  und  Maaßen,  feit  der
Gründung  des  Zollvereins,  eine  Einheit.  Von  einer  Einheit  im  deutschen
Eisenbahnwesen,  wie  sie  der  geniale  Eisenbahnfachmann  Friedrich  List
—  dem  das  normale  Schicksal  deutscher  Vorkämpfer  für  vaterländische
Interessen  die  Pistole  in  die  Hand  drückte  —  erträumte,  von  solcher
Einheit  sind  wir  noch  weit  entfernt.  Im  Eisenbahnverkehr  zerfällt
Deutschland  fast  noch  wie  in  den  Tagen  Lifts  in  eine  preußisch-hessische,
sächsische,  bayerische,  württembergische,  badische,  elsaß-lothringische,  oldenburgische,
  mecklenburgische  Provinz.  Eine  Zentralleitung,  die  in  der
Lage  wäre,  von  einem  Punkte  aus  den  Betrieb  der  großen  durchgehenden ­
  Linien  zu  regeln,  fehlt.  Ja  sie  fehlt  zum  Teil  sogar  innerhalb  der
genannten  Eisenbahnprovinzen,  vor  allem  in  Preußen.
In  Preußen  verwalten  nebeneinander  21  Direktionen,  deren  Bezirke ­
  größtenteils  ohne  Rücksicht  auf  die  Betriebsführung  abgegrenzt  sind.
Sie  sind  auf  Verständigung  untereinander  angewiesen.  Über  ihnen
steht  nur  das  Ministerium.  Nach  der  Organisation  ist  dies  Aufsichts-,
nicht  Betriebsbehörde.  Es  ist  also  seiner  ganzen  Einrichtung  nach  zu
einem  regelmäßigen  Eingreifen  in  den  Betrieb  nicht  geeignet.  Auch
steht  es  der  örtlichen  Betriebslage  zu  fern,  als  daß  es  sich  anders  als
durch  gelegentliche  Eingriffe  betätigen  könnte.  Mit  solchen  ist  man  aus
triftigen  Gründen  vorsichtig.  Ein  Anlaß  wird  in  der  Regel  durch  Anrufen ­
  der  Verwaltungen  gegeben.  Ein  solches  stellt  eine  Beschwerde
dar,  ist  deswegen  auf  keiner  Seite  gern  gesehen  und  hat  die  unerwünschtesten ­
  Folgen  für  ein  künftiges  Zusammenarbeiten.
In  B  a  y  e  r  n,  wo  die  Direktionsbezirke  noch  kleiner  und  betrieblich ­
  daher  noch  weniger  leistungsfähig  sind,  sind  die  übelstände  entsprechend ­
  größer,  in  den  übrigen  Verwaltungen,  die  Generaldirektionsverfassung ­
  haben,  etwas  geringer;  indeffenmachtsich  bei  diesen  kleinerenVerwaltungen
  naturgemäß  der  geringe  räumliche  Umfang  störend  bemerkbar.
Aus  den  hier  in  knappen  Zügen  angedeuteten  Erfahrungen  ergeben
sich  etwa  folgende  Vorschläge:
            
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