Full text : Die Reichseisenbahnen

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Einrichtung  der  Oberbeamten  würde  auch  bei  den  Betriebsdirektionen  ein
leicht  übersehbares  Kollegium  von  wenigen  Köpfen  geschaffen  und  eine
straffe  Leitung  des  äußeren  Dienstes  erreicht  werden.
Einer  besonderen  Betrachtung  bedarf  die  Neubauverwalkung.  Umfangreiche ­
  Neubauten,  namentlich  solche,  die  über  den  Bezirk  einer  Betriebsdirektion ­
  hinausgehen  und  nicht  im  engen  Zusammenhang  mit  dem
Betriebe  auszuführen  find,  werden  zweckmäßig  besonderen  Stellen  zugewiesen, ­
  denen  wieder  eine  weitgehende  Selbständigkeit  zuzuerkennen  ist.
Hierfür  käme  die  Bildung  besonderer  Neubaudirektionen  in
Frage.  Sie  werden  namentlich  dann  zweckmäßig  sein,  wenn  es  sich  um
die  Durchführung  der  bereits  erwähnten  Bauprogramme  handelt.
Als  Vorbild  kann  die  bereits  bestehende  Neubauabteilung  in  Coblenz
dienen.  Diese  Neubaudirektionen  würden  den  Betriebsdirekttonen  geschäftsordnungsmäßig ­
  gleichstehen.
Die  bisher  in  Preußen  bestehende  Einrichtung  des  Zentrala
  m  t  s  ist  in  die  Neuorganisation  aus  folgenden  Gründen  nicht  zu  übernehmen: ­

Das  Zentralamt  ist  ein  notwendiger  Ausfluß  der  bisher  in  Preußen
bestehenden  außerordentlich  weitgehenden  Zusammenfassung  der  Geschäfte
in  der  Zentralinstanz.  Diese  führte  zu  einer  so  großen  Belastung  des
Ministeriums  mit  Aufgaben  der  Betriebsverwaltung,  daß  sie  auch  innerhalb ­
  dieser  so  umfangreichen  Behörde  nicht  mehr  geleistet  werden  konnte.
Eine  Reihe  der  so  zentralisierten  Geschäfte  wurde  daher  auf  diese  Stelle
übertragen,  die  dem  Namen  nach  eine  Provinzialbehörde,  der  Sache  nach
eine  Abteilung  oder  Unterabteilung  des  Ministeriums  ist.
Welchen  Umfang  die  Zentralstelle  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung ­
  damit  gewann,  läßt  sich  am  besten  aus  den  Zahlen  der  beschäftigten ­
  Beamten  erkennen.  Das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten ­
  umfaßt  zur  Zeit  68  höhere  Beamte  und  gegen  100  mittlere  Beamte ­
  allein  in  den  Eisenbahnabteilungen  (außerdem  in  der  allgemeinen
Bauverwaltung  gegen  150  höhere  und  mittlere  Beamte),  das  Zentralamt
56  höhere  und  gegen  400  mittlere  Beamte.  Insgesamt  beschäftigt  die
Zentralverwaltung  also  allein  über  600  höhere  und  mittlere  Beamte.
Namentlich  der  Verbrauch  an  höheren  Beamten  ist  unverhältnismäßig ­
  groß.  Umfaßt  doch  die  preußische  Eisenbahnverwaltung  nach  dem
Betriebsbericht  von  1917  insgesamt  wenig  über  1700  höhere  Beamte.
Alle  die  Gründe,  die  gegen  die  Übertragung  dieser  straffen  Zentralisation ­
  aus  der  preußischen  Verwaltung  in  die  künftige  Reichsverwaltung
sprechen,  lassen  daher  auch  die  Übernahme  dieser  Einrichtung  in  die
Reichsverwaltung  als  nicht  zweckmäßig  erscheinen.  Eine  derartige  Einrichtung ­
  würde  namentlich  auch  die  bestehenden  und  ernst  zu  würdigenden
Bedenken  der  außerpreußischen  Verwaltungen  gegen  das  Aufgehen  in  die
Reichsverwaltung  verstärken.  Diese  Bedenken  werden  aber  wesentlich
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