Full text: Die Reichseisenbahnen

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Im übrigen geht der Jnstanzenzug von der Betriebsdirektion 
an die Zentralstelle (z. B. in Bau- und Finanzsachen). 
Überall wird ferner eine kräftige Abwälzung von Z u - 
ständigkeiten nach unten vorgenommen. 
Meines Erachtens ist hierdurch eine so klare und übersicht 
liche Gliederung zu schaffen, wie sie in einem großen Betriebs 
unternehmen, das zu den verwickeltsten der Welt gehört, überhaupt 
möglich ist. 
Der innere Dienst bedarf weitgehender Umgestaltung im Sinne 
größerer Beweglichkeit und Schlagkraft, überall wäre der Grundsatz 
durchzuführen, die leitenden Köpfe von der laufenden 
Arbeit zu befreien und ihre Zahl auf ein Mindestmaß 
zu beschränken. 
Die Geschäftsführung ist daher in der Art zu ordnen, daß die leitenden 
Beamten (Direktoren) grundsätzlich von allen Geschäften des laufenden 
Dienstes befreit werden. Dieser laufende Dienst: der laufende Schrift 
wechsel, Konferenzen in Sachen nicht grundsätzlicher Bedeutung, Ange 
legenheiten, in denen die Generaldirektion nicht die Geschäftsführung 
hat, usw. sind von Oberbeamten zu erledigen. Diese rechnen zu 
h.en höheren Beamten im bisherigen Sinne und sind entsprechend zu 
bezahlen. Sie sind gleichzeitig die Vertreter der leitenden Beamten. 
Die Stellung ist ähnlich gedacht wie die der P r o k u r i st e n in großen 
Privatunternehmungen. Ihnen untersteht tunlichst je ein besonderes 
Bureau. Die leitenden Beamten (Direktoren) können sich hiernach auf 
die allgemeine Leitung und die Geschäfte von grundsätzlicher und all 
gemeiner Bedeutung beschränken und erhalten die Möglichkeit zu wirklich 
schöpferischer Arbeit. Es wird erreicht werden können, in jeder Ab 
teilung nur einen solchen leitenden Beamten zu haben. 
Die Einrichtung dieser Oberbeamten ist keineswegs eine völlige Neue 
rung. Sie stellt vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung 
der „Verkehrsinspektoren" und „Rechnungsdirektoren" dar und knüpft 
an die Überlieferung der früheren großen Privatbahnen, wie der 
Rheinischen Bahn, der Köln-Mindener Bahn usw., an. 
Die Oberbeamten hätten im besonderen auch den Bureaudienst zu 
beaufsichtigen. Gleichzeitig wäre die überkommene Einteilung der 
B u r e a u b e a m t e n in wenige große Bureaus zu be 
seitigen. Diese haben sich teilweise zu Riesenkörpern mit Hunderten 
von Beamten ausgewachsen und sind von den Vorständen um so schwerer 
zu übersehen und zu leiten, als diesen die ihnen gebührende gehobene 
Stellung bisher versagt geblieben ist. Nach Zerschlagung der großen 
Bureaus würde jedem Oberbeamten ein bestimmt abgegrenztes Bureau 
zuzuteilen sein, zu dessen besonderer Leitung ihm wieder ein Vertreter 
in gehobener Stellung (Bureauvorstand) beizuordnen wäre.
	        
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