Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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müssen,  daß  sie  Staatsanleihen  verkaufen.  Während  man  hieran
in  normalen  Zeiten  nicht  zu  denken  braucht,  werden  die  Gesellschaften ­
  sich  voraussichtlich  genötigt  sehen,  hierzu  in  Zeiten ­
  von  Krisen  und  insbesondere  kriegerischer  Verwicklungen
überzugehen.  Es  werden  dem  Geldmarkt  also  vielleicht  hohe
Beträge  an  Staatsrenten  zu  einer  Zeit  zum  Verkauf  angeboten,
in  der  er  durch  die  Ungunst  der  Verhältnisse  schon  stark
in  Anspruch  genommen  ist.  Dieses  Angebot  an  Staatsfonds
zwecks  Beschaffung  von  Deckungsmitteln  für  die  Forderungen
der  Versicherten  dürfte  um  so  höher  sein,  als  die  Gesellschaften, ­
  wenn  sie  genötigt  sind,  höhere  Bestände  in  Staatsanleihen ­
  zu  halten,  eine  entsprechende  Verringerung  ihrer
Bankguthaben  vornehmen  werden.  Jener  Verkauf  von  Staatstitres ­
  muß  notwendigerweise  die  dann  schon  ohnehin  gesunkenen ­
  Rentenkurse  weiter  erheblich  drücken,  zumal  die  Versicherungsgesellschaften ­
  in  Zeiten  derartiger  Krisen  nicht  die
einzigen  Verkäufer  von  Staatsanleihen  sind.  Auch  die  übrigen
Vermögensverwaltungsstellen,  die,  wie  beispielsweise  die  Sparkassen ­
  gerade  in  Kriegszeiten  über  finanzielle  Mittel  in  hohem
Umfange  verfügen  müssen,  werden  gleichzeitig  an  den  Staatspapiermarkt ­
  mit  Verkäufen  in  weitem  Umfange  herantreten.
Dieses  von  allen  Seiten  kommende  Angebot  an  Staatspapieren,
dem  so  gut  wie  keine  Nachfrage  gegenübersteht,  muß  den
Staatspapierkurs  in  Tiefen  führen,  die  er  heute  noch  nicht
kennt,  zumal  es  zeitlich  mit  hohen  Emissionen  neuer  Staatsobligationen ­
  zwecks  Beschaffung  der  Mittel  für  die  Kriegführung
zusammentrifft.  In  solchen  Zeiten  können  Staatsanleihen  als
liquide  Mittel  nicht  angesehen  werden.  Sie  können  in  bares,
Geld  nur  umgewandelt  werden,  wenn  ihre  Besitzer  bereit  sind,
außerordentlich  hohe  finanzielle  Opfer  zu  bringen.  Diese  werden ­
  auch  dadurch  nicht  verhindert,  daß  kein  Verkauf,  sondern
nur  eine  Lombardierung  der  Staatspapiere  vorgenommen  wird.
Die  Verkäufer  hätten  dann  Lombardzinsen  zu  entrichten,  von
deren  Höhe  man  eine  Vorstellung  erhält,  wenn  man  sich  erinnert, ­
  daß  wiederholt  schon  in  Friedenszeiten  bei  starker
Geldknappheit  7  und  8o/o  Lombardzinsen  bezahlt  werden  mußten. ­
  Würde  aber,  was  auch  schon  mehrfach  empfohlen  wurde,
            
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