Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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ihrer  Schulden  zu  stellen.  Wenn  Schwarz  ausführt, 1 )  daß
bei  den  gesamten  preußischen  Sparkassen  im  Jahre  1909  bei
einem  Gesamtvermögen  von  10  765  Millionen  Mark  bereits
2601  Millionen  Mark  oder  14,16<>/o  in  Inhaberpapieren  angelegt
gewesen  wären,  von  denen  1163  Millionen  Mark  oder  10,8°/»
auf  Reichs-  oder  Staatsschuldverschreibungen  entfielen  so
daß  die  Annahme  gerechtfertigt  sei,  es  brauche  kaum  eine
Sparkasse  infolge  der  Kapitalanlagevorschrift  ihren  Einlagezinsfuß ­
  vermindern,  so  ist  diese  Kalkulation  deshalb  falsch,
weil  hier  nur  mit  dem  geringeren  Zinsertrag  gerechnet  wird,
den  die  Staatspapiere,  verglichen  mit  ersten  Hypotheken  abwerfen. ­
  Dagegen  werden  die  außerordentlich  hohen  Kursverluste ­
  völlig  außer  acht  gelassen,  mit  denen  bei  einem
größeren  Besitz  an  Staatspapieren  unter  allen  Umständen  Jahr
für  Jahr  zu  rechnen  ist.  Die  Kursverluste  tragen  aber  dazu
bei,  die  Nettoverzinsung  des  in  Staatspapieren  angelegten
Vermögens  ganz  außerordentlich  herabzudrücken.  Wenn
Schwarz  weiter  meint,  daß  allerdings  bei  Befolgung  der
Anlagevorschriften  eine  Kürzung  der  an  die  Gemeinden  abzuliefernden ­
  Ueberschüsse  eintreten  werde,  daß  es  aber  durchaus ­
  gerechtfertigt  sei,  wenn  die  Gemeinden  ein  kleines  Opfer
zugunsten  des  Staatskredits  brächten,  weil  kaum  ein  anderer
Staat  seinen  Gemeinden  gestatte,  im  Wege  der  Zuschläge  zur
Staatseinkommensteuer  einen  so  großen  Teil  der  Staatsrente
für  seinen  Ausgabebedarf  in  Anspruch  zu  nehmen,  so  ist  hierauf
zu  erwidern,  daß  das  den  Gemeinden  zugemutete  Opfer  kein
kleines,  sondern  vielfach  ein  unverhältnismäßig  großes  ist,  daß
diese  Opfer  zweitens  nicht  zugunsten  des  Staatskredits  gebracht
werden,  derin  dessen  Güte,  an  der  von  keiner  Seite  gezweifelt
ist,  wird  durch  diese  Maßnahme  in  keiner  Weise  berührt,  endlich ­
  und  hauptsächlich,  daß  den  Gemeinden  jene  schweren
Opfer  durchaus  nutzlos  auferlegt  werden.  Von  anderen  Autoren
wird'im  Gegensatz  zu  Schwarz  erkannt,  daß  der  geplante
Eingriff  in  die  Anlagefreiheit  der  Sparkassen  leicht  verhängnisvolle ­
  Folgen  haben  kann.  Wolf 2 )  weist  darauf  hin,  daß  die

1)  a.  a.  O.  S.  17.
2 )  a.  a.  O.  S.  16.
            
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