Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Beschäftigung eigener Kinder. 
große Zahl heimarbeitender Kinder. Und hier entsteht die 
zweite Gefahr: Es werden nämlich viele der bisher 
bei dem Austragen von Waren, Zeitungen und Milch 
beschäftigten, nun frei werdenden Kinder von 10 
bis 12 Jahren, durch die Beschäftigung für Dritte 
der eigentlichen Heimarb eit zugeführt und dort (unter 
denselben Formen der Umgehung des Schutzalters 
von 12 Jahren) schon vom 10. Jahre an beschäftigt 
werden. Die Gesetzgebung muß wenn sie wirklichen Kinderschutz 
treiben will, auf dem von ihr beschrittenen Wege bald, sehr bald 
weitergehen. Sie muß das Schutzalter aller Kinder, 
auch der eigenen, auf 12 Jahre festsetzen und alle Aus 
nahmen beseitigen. 
B. Austragewesen. Das Austragen von Backwaren, 
Zeitungen und Milch, sowie das Laufburschentum ist eine Spezialität 
der Großstädte. Die Gefahren dieser Arbeit für Kinder sind von 
mir auf Grund des vom deutschen Lehrerverein gesammelten Materials 
ausführlich beleuchtet worden. (Vgl. Agahd, Kinderarbeit. Fischer, 
Jena 1902 S. 49 ff.) Die gesetzgebenden Körperschaften sind der 
Forderung der Lehrerschaft nachgekommen, um durch Beseitigung der 
Kinderarbeit vor Beginn des Unterrichts und am frühen Morgen 
endlich die für Schulerfolge notwendige Frische der Kinder zu sichern. 
Die Lehrerschaft atmet auf. Sie wird sich gern in die zweijährige 
Wartezeit schicken. 
Zunächst dürfte sich folgende Veränderung auf dem Kinder 
arbeitsmarkt ergeben: Die Bäcker, Zeitungsspcditeure und Milch 
händler entlassen alle Kinder, welche bisher direkt von ihnen 
beschäftigt wurden, um keine „Schererei mit der Polizei" zu haben. 
Übertretungen fallen dann den Eltern zur Last. In den ersten 
beiden Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Zahl der 
Erwerbsschüler in den Oberklassen der großstädtischen Volksschulen 
merklich sich steigern, jedoch mit dem Unterschiede, daß schon vom 
1. April bis 1. Oktober 1904 viel mehr Erwachsene neu eingestellt 
werden müssen, weil mit einer % stündigen Aushilfe vor Schul 
beginn (Sommer) durch Kinder nicht die Arbeit bewältigt werden 
kann, welche man ihnen früher in 2—4 Stunden zumutete.
	        
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