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Zur Beschäftigung eigener Kinder.
große Zahl heimarbeitender Kinder. Und hier entsteht die
zweite Gefahr: Es werden nämlich viele der bisher
bei dem Austragen von Waren, Zeitungen und Milch
beschäftigten, nun frei werdenden Kinder von 10
bis 12 Jahren, durch die Beschäftigung für Dritte
der eigentlichen Heimarb eit zugeführt und dort (unter
denselben Formen der Umgehung des Schutzalters
von 12 Jahren) schon vom 10. Jahre an beschäftigt
werden. Die Gesetzgebung muß wenn sie wirklichen Kinderschutz
treiben will, auf dem von ihr beschrittenen Wege bald, sehr bald
weitergehen. Sie muß das Schutzalter aller Kinder,
auch der eigenen, auf 12 Jahre festsetzen und alle Aus
nahmen beseitigen.
B. Austragewesen. Das Austragen von Backwaren,
Zeitungen und Milch, sowie das Laufburschentum ist eine Spezialität
der Großstädte. Die Gefahren dieser Arbeit für Kinder sind von
mir auf Grund des vom deutschen Lehrerverein gesammelten Materials
ausführlich beleuchtet worden. (Vgl. Agahd, Kinderarbeit. Fischer,
Jena 1902 S. 49 ff.) Die gesetzgebenden Körperschaften sind der
Forderung der Lehrerschaft nachgekommen, um durch Beseitigung der
Kinderarbeit vor Beginn des Unterrichts und am frühen Morgen
endlich die für Schulerfolge notwendige Frische der Kinder zu sichern.
Die Lehrerschaft atmet auf. Sie wird sich gern in die zweijährige
Wartezeit schicken.
Zunächst dürfte sich folgende Veränderung auf dem Kinder
arbeitsmarkt ergeben: Die Bäcker, Zeitungsspcditeure und Milch
händler entlassen alle Kinder, welche bisher direkt von ihnen
beschäftigt wurden, um keine „Schererei mit der Polizei" zu haben.
Übertretungen fallen dann den Eltern zur Last. In den ersten
beiden Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Zahl der
Erwerbsschüler in den Oberklassen der großstädtischen Volksschulen
merklich sich steigern, jedoch mit dem Unterschiede, daß schon vom
1. April bis 1. Oktober 1904 viel mehr Erwachsene neu eingestellt
werden müssen, weil mit einer % stündigen Aushilfe vor Schul
beginn (Sommer) durch Kinder nicht die Arbeit bewältigt werden
kann, welche man ihnen früher in 2—4 Stunden zumutete.