Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur  Beschäftigung  eigener  Kinder.

große  Zahl  heimarbeitender  Kinder.  Und  hier  entsteht  die
zweite  Gefahr:  Es  werden  nämlich  viele  der  bisher
bei  dem  Austragen  von  Waren,  Zeitungen  und  Milch
beschäftigten,  nun  frei  werdenden  Kinder  von  10
bis  12  Jahren,  durch  die  Beschäftigung  für  Dritte
der  eigentlichen  Heimarb  eit  zugeführt  und  dort  (unter
denselben  Formen  der  Umgehung  des  Schutzalters
von  12  Jahren)  schon  vom  10.  Jahre  an  beschäftigt
werden.  Die  Gesetzgebung  muß  wenn  sie  wirklichen  Kinderschutz
treiben  will,  auf  dem  von  ihr  beschrittenen  Wege  bald,  sehr  bald
weitergehen.  Sie  muß  das  Schutzalter  aller  Kinder,
auch  der  eigenen,  auf  12  Jahre  festsetzen  und  alle  Ausnahmen ­
  beseitigen.
B.  Austragewesen.  Das  Austragen  von  Backwaren,
Zeitungen  und  Milch,  sowie  das  Laufburschentum  ist  eine  Spezialität
der  Großstädte.  Die  Gefahren  dieser  Arbeit  für  Kinder  sind  von
mir  auf  Grund  des  vom  deutschen  Lehrerverein  gesammelten  Materials
ausführlich  beleuchtet  worden.  (Vgl.  Agahd,  Kinderarbeit.  Fischer,
Jena  1902  S.  49  ff.)  Die  gesetzgebenden  Körperschaften  sind  der
Forderung  der  Lehrerschaft  nachgekommen,  um  durch  Beseitigung  der
Kinderarbeit  vor  Beginn  des  Unterrichts  und  am  frühen  Morgen
endlich  die  für  Schulerfolge  notwendige  Frische  der  Kinder  zu  sichern.
Die  Lehrerschaft  atmet  auf.  Sie  wird  sich  gern  in  die  zweijährige
Wartezeit  schicken.
Zunächst  dürfte  sich  folgende  Veränderung  auf  dem  Kinderarbeitsmarkt ­
  ergeben:  Die  Bäcker,  Zeitungsspcditeure  und  Milchhändler ­
  entlassen  alle  Kinder,  welche  bisher  direkt  von  ihnen
beschäftigt  wurden,  um  keine  „Schererei  mit  der  Polizei"  zu  haben.
Übertretungen  fallen  dann  den  Eltern  zur  Last.  In  den  ersten
beiden  Jahren  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes  wird  die  Zahl  der
Erwerbsschüler  in  den  Oberklassen  der  großstädtischen  Volksschulen
merklich  sich  steigern,  jedoch  mit  dem  Unterschiede,  daß  schon  vom
1.  April  bis  1.  Oktober  1904  viel  mehr  Erwachsene  neu  eingestellt
werden  müssen,  weil  mit  einer  %  stündigen  Aushilfe  vor  Schulbeginn ­
  (Sommer)  durch  Kinder  nicht  die  Arbeit  bewältigt  werden
kann,  welche  man  ihnen  früher  in  2—4  Stunden  zumutete.
            
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