Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Einleitung.

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halb  der  Fabriken  und  der  diesen  gleichstehenden  Anlagen  amtliche
Erhebungen  angestellt  worden,  bei  welchen  nach  der  Veröffentlichung
in  den  Vierteljahrsheften  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs  von
1900  (III-  Heft  S.  97)  532  283  Kinder  in  noch  nicht  oder  noch
schulpflichtigem  Alter  ermittelt  wurden.  Mehr  als  die  Hälfte  der
Kinder,  nämlich  306  823  (57,64  Proz.),  wurde  in  der  Industrie
vorgefunden,  nahezu  ein  Drittel,  nämlich  171739  Kinder  (32,27
Proz.),  sind  als  Austräger,  Ausfahrer,  Laufburschen  oder  Laufmädchen ­
  gezählt,  während  in  Gast-  und  Schankwirtschaften  21620
(4,06  Proz.),  im  Handclsgewcrbe  17  623  (3,31  Proz.)  und  in  Vcrkehrsgewerben
  2  691  (0,51  Proz.)  Kinder  angetroffen  sind.  Die
ermittelte  Zahl  von  532  283  Kindern  bleibt  hinter  der  Wirklichkeit
noch  zurück,  da  bei  der  Untersuchung  nicht  alle  Gebiete  des  Reichs
und  nicht  alle  Zweige  der  gewerblichen  Tätigkeit  berücksichtigt
worden  sind.  (Siehe  auch  unten  Anhang  V.)
Zugleich  haben  die  angestellten  Ermittelungen  die  bisher  vielfach ­
  vertretene  Anschauung  bestätigt,  daß  auf  dem  Gebiete  der  gewerblichen ­
  Kinderarbeit  zum  Teil  erhebliche  Mißstände  bestehen.
Nach  den  Ergebnissen  der  Erhebung  sind  nämlich  die  Kinder  nicht
nur  bei  Arbeiten  ermittelt  worden,  die  wegen  der  damit  verbundenen
Anstrengung  für  Kinder  ungeeignet  sind,  die  Kinderarbeit  war  vielmehr ­
  auch  in  gesundheitsgefährlichen  Betrieben  vertreten.  Auch  die
Dauer  und  die  zeitliche  Lage  der  Beschäftigung  unterliegt  insbesondere ­
  in  der  Hausindustrie  häufig  erheblichen  Bedenken."
„Daß  die  Beschäftigung  vielfach  zu  einer  ungeeigneten  Zeit
stattfindet,  kann  schon  mit  Rücksicht  auf  die  zahlreichen  Kinder,  die
beim  Austragen  und  bei  sonstigen  Botengängen  morgens  in  aller
Frühe  und  abends  spät  tätig  sein  müssen,  nicht  bezweifelt  werden.
Bei  der  Hausindustrie  ist  in  verschiedenen  Gegenden  langdauernde
Nachtarbeit  der  Kinder  angetroffen  worden.  Endlich  ist  auch  gegenüber ­
  einigen  günstigeren  Wahrnehmungen  mehrfach  eine  Beeinträchtigung ­
  der  körperlichen  und  geistigen  Entwicklung  der  Kinder  als
Folge  ihrer  übermäßigen  Beschäftigung  festgestellt  worden.  Eine
Unterstützung  finden  die  Erhebungsergebnisse  in  den  von  der  Kommission ­
  für  Arbeiterstatistik  gemachten  ungünstigen  Feststellungen
über  die  Arbeitsverhältnisse  in  den  offenen  Verkaufsstellen  und  in
            
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