Object: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Privat- und Staatswirtschaft in der Gegenwart. 323 
Sie sind in Großbritannien und Preußen die größten Geldempfänger und ⸗zahler, die 
größten Kapital- und Kreditnehmer, die größten Abnehmer und Besteller von Bauten, 
don Erdarbeiten, von Maschinen und Waffen, häufig auch von Wagen und Schiffen; 
fie haben die größte Nachfrage nach Beamten und Arbeitern, sowie eine weitgehende 
Einwirkung auf alle Privatwirtschaften durch die Steuern und durch die wirtschaftliche 
VBerwaltung in der Hand. Wo vollends die centralen neueren Wirtschaftseinrichtungen 
für Verkehr und Kredit in ihren Händen ruhen, wo sie die Zoll— und Handelspolitik 
benutzen wollen, ist es nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, sie beherrschten damit 
das Ganze, auch wenn drei Viertel bis fünf Sechstel alles wirtschaftlichen Lebens noch 
dem freien Willen der einzelnen unterstehen. 
Eine außerordentliche Ausdehnung der staatlichen Wirtschafts- und Finangzthätigkeit 
hat von 1600 — 1815 und dann wieder von 1880 -1800 stattgefunden. Man hat 
deshalb von einem „Gesetz“ der wachsenden Ausdehnung der Staatsthätigkeit gesprochen. 
Wir haben mancherlei Zahlenbelege für 38 Auͤsssdehnung schon oben (S. 282-83) 
angeführt. Zur vollen Klarheit über ihre Bedeutung käme man freilich erst, wenn man 
zugleich in ücherer und umfassender Weise Rechenschaft darüber ablegen könnte, wie die 
Einnahmen und Ausgaben der Privatwirtschaften daneben stiegen.' Jedenfalls aber 
stehen dieser Steigerung, wie wir sahen, große Schwierigkeiten und eine bestimmte Grenze 
entgegen; es ist nicht davon die Rede, daß sie gleichmäßig fortdauern kann. Die Grenze 
liegt teils im Wesen der verschiedenen Bedürfnisse und der verschiedenen Wirtschafts— 
organisationen, teils in den besonderen Verhältnissen des einzelnen Staates. Ob man 
heute nicht teilweise schon zu staatssocialistisch geworden, ob man heute viel weiter gehen 
könne, darüber streiten die Parteien und Klassen. Ich glaube, die Bewegung auf Ver— 
staatlichung, noch mehr die auf Kommunalisierung ist augenblicklich noch im Wachsen, 
aber sie wird nicht mehr sehr wichtige und große Gebiete in absehbarer Zeit ergreifen. 
Der Unterschied der augeführten Zahlen in Bezug auf Preußen und Großbritannien 
zeigt, um welche Unterschiede es sich heute etwa in den Kulturstaaten handeln kann. 
Wo die Staatsgewalt nur !/ is des Nationaleinkommens ausgiebt, müssen andere wirt— 
— , VV — 
Der Unterschied, um den es sich dabei handelt, ist nicht durch den vexrschiedenen 
Reichtum, nicht durch die verschiedene Technik, auch nicht durch die verschiedene sociale 
Klassengliederung be sondern wesentlich durch die von Volkscharakter, geographischer 
Lage, Geschichte und politischer Verfassung hervorgebrachte Verschiedenheit in den Be— 
ziehungen der Staatsgewalt zu dem individuellen Leben. Eine stärkere oder schwächere 
bolitische und wirtschaftliche Centralisation kann es in ärmeren und reicheren Staaten 
Jeben, obwohl die moderne Volkswirtschaft wie jeder große gesellschaftliche Fortschritt 
nirgeuds ohne erhebliche Anläufe der Centralisation entstand; aber es fragt sich, ob 
eine solche anhält, ob nicht bald (wie zuerst einst in Holland, später in England, dann 
auch in Frankreich, vielleicht am meiften in den Vereinigten Staaten) die besitzenden 
Klassen es verstehen, mehr für ihre Skärkung als für die der Staatsgewalt zu sorgen. 
Die scheinbar demokratische, Lehre, der Staat müsse schwach, die Gesellschaft stark sein, 
bedeutete praktisch so viel wie: die oberen Klassen müssen ohne wesentliche Schranken 
fich bereichern, den Staatzbeheprschen können. Diese Schwächung des Staates und seiner 
wirtschaftlichen Mittel tritt leichtesten ein, wenn derselbe durch seine Lage, wie 
England und die Vereinigten Staaten, von außen gar nicht bedroht, am wenigsten, 
wenn er sehr gefährdet ist, wie Preußen. Dort kann am leichtesten die reiche Gesellschaft 
und der arme“Staat entstehen; es fragt sich nur, ob die reiche Gesellschaft nicht in 
Wahrheit eine solche mit einer kleinen Zahl sehr reicher und einer großen Zahl sehr 
armer Bürger sei, und ob so die schwächere Staatsgewalt einen Fortschritt bedeute, ob 
sie auf die Dauer der volkswirtschaftlichen Gesamtentwickelung günstig sei. 
Jedenfalls aber sehen wir mit diesen Betrachtungen, daß die Beziehungen der 
oöffentlichen Haushalte und der öffentlichen Wirtschaftsanstalten zur Vollkswirtschast weder 
rein wirtschastlich, noch rein technisch zu erklären sind. Gewiß, die Fortschritte des tech— 
nischen, des privatwirtschaftlichen Lebens, der Bedürfnisse, der Produktion, des Verkehrs 
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