Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Leben  tritt.  Eine  bedeutendere  Veränderung  trat  nur  am  Ende  des
XVIII.  Jahrhunderts  ein,  als  die  Einführung  der  Einkommensteuer
erfolgte,  mit  der  aber  schon  die  neueste  Periode  des  Steuerwesens
beginnt.  Auf  diese  Entwicklung  zurückblickend,  verdient  noch  der
Umstand  besondere  Beachtung,  daß,  wie  auf  anderen  Grebieten,
auch  auf  dem  des  Steuerwesens  sich  das  Bild  einer  konsequenten
Entwicklung  zeigt,  nirgends  eine  gewaltsame  Losreißung  von  der
Vergangenheit,  in  deren  Dunkel  wir,  wenn  auch  nur  in  statu  nascenti,
  bereits  die  Hauptlinien  des  modernen  Steuersystems  zu  erkennen ­
  vermögen.
In  Frankreich  ging  die  Entwicklung  des  Steuerwesens  als  notwendiges ­
  Korollarium  der  Entwicklung  des  Staatsgedankens  etwas
langsamer  vor  sich  als  in  England,  denn  hier  hat  der  Kampf  der
zentralen  Staatsgewalt  mit  den  territorialen  Gewalten  eine  längere
Dauer.  Dies  bildet  auch  einen  charakteristischen  Zug  des  französischen ­
  Steuerwesens.  Einen  zweiten  finden  wir  darin,  daß  die
kontrollierende  Tätigkeit  des  Parlaments  an  der  Seite  des  Königtums ­
  später  auftritt.  Das  absolute  Königtum  gestaltete  das  Steuerwesen ­
  ganz  seinen  Lebensprinzipien  gemäß.  Auch  hier  bildet  die
Steuer  nur  eine  außerordentliche  Einnahme,  hauptsächlich  zur
Deckung  der  Kriegskosten  (so  in  den  Kreuzzügen).  Die  sonstigen
steuerartigen  Einnahmen,  Geschenke,  Beihilfen  (aides)  sind  Folgen
des  Lehensverhältnisses.  Erst  später,  im  15.  Jahrhundert,  entwickelt
sich  hieraus  die  Taille,  die  wohl  schon  früher  existierte,  als  Steuer
von  dauernder  Natur.  Die  aus  dieser  Steuer  sich  ergebenden  Ungerechtigkeiten ­
  und  Ungleichheiten  verursachten  später  jenen  Druck,
jene  nicht  zu  beruhigende  Unzufriedenheit,  welche  eine  der  Hauptursachen ­
  der  französischen  Bevolution  war.  Die  eingeführten  Steuern
nahmen  schon  früh  die  ganze  Zahlungsfähigkeit  in  Anspruch,  die
sich  im  Vermögen,  im  Einkommen,  im  Verbrauch  kundgibt.  Die
Taille  wurde  von  der  privilegierten  Klasse  nicht  gezahlt.  Die  Taille
zeigte  später  zwei  Formen:  die  Taille  reelle  war  die  Steuer  auf
unbeweglichen  Besitz,  die  Taille  personelle  faßt  mehr-weniger  alle
andere  Momente  der  Steuerfähigkeit  zusammen.  Es  fehlte  eine
sichere  Grundlage  zur  Bemessung  und  namentlich  jene  Einrichtung
verursachte  große  Beschwerden,  daß  die  Mitglieder  der  Gemeinde
solidarisch  verpflichtet  waren,  ebenso  die  wechselnden  Steuereintreiber, ­
  die  meist  aus  den  Wohlhabendsten  gewählt  wurden.  Den
außerordentlichen  Druck  der  Taille  minderte  nicht  der  Umstand,
daß  zwei  Steuerarten,  die  Capitation  und  Vingtieme  auch  von  den
privilegierten  Klassen  gezahlt  wurden.  Im  Laufe  der  Zeit  wurden
Vermögenssteuern  und  verkehrssteuerartige  Steuern  eingehoben,
            
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