Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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sog.  Probestrich  stattfindet,  der  auf  Veranlassung  der  Versteigerer  hin
in  einer  Wirtschaft  von  Bürgermeister  oder  Gemeindeschreiber  abgehalten ­
  wird.  Die  bei  diesem  Probestrich  gemachten  Angebote  verbinden
den  Einzelnen  in  keiner  Weise,  auch  beim  eigentlichen  Verstrich  bei
seinem  Angebot  zu  bleiben;  auf  den  Probestrichen  will  man  sich  vornehmlich ­
  darüber  orientieren,  wo  die  Grundstücke  liegen,  ev.  welche
Preise  für  die  Grundstücke  auf  dem  Hauptverstrich  erzielt  werden.  Die
Grundstücke  werden  auf  3  unverzinsliche  Zielfristen,  jeweils  zahlbar  an
Martini,  gekauft.  In  neuerer  Zeit  ist  es  üblich  geworden,  den  Kaufpreis ­
  in  6  Fristen  zu  zerlegen;  die  3  erstem  Fristen  sind  unverzinslich,
die  3  letzten  verzinslich.  Dadurch,  daß  man  so  die  einzelnen  jährlichen
Ratenzahlungen  kleiner  machte,  haben  die  Bodenpreise  wieder  etwas
angezogen.  Es  müssen  alle  günstigen  Momente  zusammentreffen,  soll
ans  den  Bruttoerträgnissen  des  Grundstücks  während  dreier  Jahre  die
ganze  Kaufschuld  beglichen  werden  können.  Der  Fall,  daß  wie  beim
Ankauf  des  Schloßgutes  in  Kleineibstadt  durch  die  dortigen  Landwirte
der  Kaufpreis  der  Grundstücke  fast  ganz  aus  der  Ernte  des  ersten
Jahres  bestritten  werden  konnte,  kommt  nicht  so  häufig  vor.  Bei  Abzahlung ­
  des  Kaufschillings  in  6  Raten  ist  es  wohl  nicht  allzu  schwierig,
die  Summe  in  6  Jahren  herauszuwirtschaften.
Die  Hohe  der  Bodenpreise  wird  durch  verschiedene  Momente  bestimmt. ­
  Die  Preisbildung  erfolgt  nicht  ans  der  Grundlage  der  jeweiligen ­
  Reinerträgnisse  des  Grund  und  Bodens,  sie  wird  wesentlich
durch  Angebot  und  Nachfrage  beeinflußt.  Bei  der  Wertschätzung  eines
Grundstücks  geht  man  nicht  von  dessen  Ertragswert  aus,  von  dem  man
sich  allerdings  auch  feine  richtige  und  exakte  Vorstellung  machen  kann;
man  sagt  sich  vielmehr:  in  diesem  Teil  der  Flur  ist  die  Dezimale  Feld
beim  letzten  Güterstrich  so  und  so  hoch  gekommen,  danach  richtet  mail
dann  sein  Angebot.
Strich-  und  Kauflustige  gibt  es  in  großer  Anzahl.  Der  Einzelne
wird  um  so  mehr  auf  den  Grunderwerb  angewiesen  sein,  je  mehr  für
ihn  das  Bedürfnis  besteht,  seinen  Betrieb  zn  erweitern.  Nehmen  wir
folgenden  Fall  an:  Die  Eltern  teilen  ihr  Gut  in  der  Größe  voll  12  ha
unter  ihre  4  Kinder,  die  alle  Landwirtschaft  betreiben;  auf  ein  Kind
trifft  also  eine  Besitzgröße  von  3  ha.  Jedeni  dieser  Kinder  bringt
der  Ehegatte  ein  gleich  großes  Besitztum  an  Grundstücken  (tu  bäuerlichen ­
  Kreisen  wird  darauf  gesehen,  daß  namentlich  die  Frau  mindestens
ebensoviel  einbringt)  in  die  Ehe  iliit,  sodaß  nun  der  landwirtschaftliche
Betrieb  der  beiden  Ehegatten  6  ha  nnifaßt.  Soll  der  Lebensunterhalt
allein  ans  dem  Grundbesitz  bestritten  werden,  so  reicheil  diese  6  ha
nicht  aus.  Der  Bauer  ist  gezwungen,  wenigstens  noch  3  ha  hinzuzukaufen.
  So  wäre  es  im  Normalfall.  Ist  aber  ein  Ehegatte  von  aus-
            
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