Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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in  einet  Gegend  der  Grundbesitz  geteilt  oder  ungeteilt  übergehe.  Man
hat  dargetan,  daß  in  Gegenden,  wo  die  Sitte  der  Realteilung  besteht,
die  Zahl  der  unehelichen  Geburten  erheblich  geringer  sei,  als  in  Anerbenrechtsgebieten. ­
  Diese  Erscheinung  ist  jedoch  nicht  so  aufzufassen,
als  ob  der  Brauch,  das  Gut  einem  der  Kinder  zu  übergeben,  demoralisierend ­
  auf  die  übrigen  Kinder  wirke.  Die  ungeteilte  Übergabe  ist
nur  ein  Faktor,  der  eine  größere  Häufigkeit  der  unehelichen  Geburten
hervorruft.  Der  ausschlaggebende  Faktor  ist  bei  der  Frage  nach  dem
mehr  oder  minder  häufigem  Vorkommen  der  unehelichen  Geburten  in
einer  Gegend  doch  die  Sitte.
Der  Grund,  warum  der  verschiedene  Erbmodus  in  bäuerliche
Güter  einen  Einfluß  auf  die  Häufigkeit  der  unehelichen  Geburten  ausüben ­
  kann,  ist  in  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  zu  suchen.  Der
Bauer  in  Gegenden  mit  Naturalteilung  hat  jederzeit  die  Möglichkeit, ­
  sich  eine  Familie  zu  gründen,  da  er  einerseits  selbst  schon  von
Haus  aus  Grund  und  Boden  besitzt,  andererseits  für  ihn  der  Grunderwerb
  nicht  mit  besonderen  Schwierigkeiten  verknüpft  ist.  In  Anerbenrechtsgebieten ­
  ist  nur  dem  übernehmenden  Kind  das  Heiraten
ermöglicht,  die  anderen  Kinder  müssen  meist  in  Ermangelung  eines
selbständigen  Haushaltes  als  Knechte  oder  Mägde  ledig  auf  dem  elterlichen ­
  Gute  bleiben,  sofern  sie  es  nicht  vorziehen,  auszuwandern.  So
erklärt  sich  die  Verschiedenheit  inbezug  ans  die  Zahl  der  unehelichen
Geburten.
Will  man  die  Wirkung  der  Naturalteilung  ans  die  Häufigkeit  der
unehelichen  Geburten  zahlenmäßig  darstellen,  so  sind  verschiedene  Umstände ­
  dabei  zu  berücksichtigen.  Vor  allem  sind  bei  Aufstellung  einer
solchen  Statistik  die  Personen,  die  keine  Grundstücke  besitzen,  die  überhaupt ­
  nie  in  die  Lage  kommen,  Grundbesitz  zu  erwerben,  auszuscheiden,
weiter  sind  die  vor  der  Eheschließung  geborenen  Kinder  nicht  zu  den
unehelichen  zu  rechnen.
Wir  haben  2  Abhandlungen,  die  sich  mit  dem  Einfluß  der  bäuerlichen ­
  Erbweise  ans  die  Häufigkeit  der  unehelichen  Geburten  beschäftigen, ­
  einmal  einen  Aufsatz  von  Fick:  „Die  Häufigkeit  der  unehelichen
Geburten  unter  der  bayerischen  Landbevölkerung"Z  als  Anhang  §ur
„Bäuerlichen  Erbfolge",  dann  Lindner:  „Die  unehelichen  Geburten  als
Sozialphänomen",  VIII.  Abschnitt  (S.  129  ff.),  welcher  Abschnitt  vom
Einfluß  der  Berufs-,  Besitz-  und  Erwerbsverhältnisse  der  Bevölkerung
ans  die  Häufigkeit  der  unehelichen  Geburten  mit  besonderer  Berücksichtigung ­
  der  agrarischen  Zustände  und  der  Übertragnngsformen  landwirtschaftlicher ­
  Güter  handelt.

9  „Bäuerliche  Erbfolge"  S.  303  ff.
            
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