fullscreen: Sozialismus und Regierung

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Bedürfnisse des Volkes-erfüllt. Eine Polemik, die jüngst in der 
sozialistischen Bewegung geführt worden ist, ist geeignet, den Ge 
danken zu veranschaulichen. Einige der Unsrigen nämlich haben 
gegen das System der Regierung durch Parteien die Schilde erhoben, 
während sie in derselben Zeit eifrig bestrebt gewesen sind, selbst 
eine neue Partei zu gründen und sie mit einer Verfassungsurkunde 
auszustatten. Einen oberflächlichen Beurteiler wird dies natürlich 
ein törichter Widerspruch dünken, wer aber tiefer in den Sinn der 
Ausdrücke eindringt und ihren Wirklichkeitsgehalt entdeckt, wird 
finden, daß von einem Widerspruch keine Rede ist. Der reale Wille 
stimmt eben nicht mit dem Willen überein, der sich unter dem Ein 
druck einer Stimmung oder eines Augenblicks manifestiert, sondern 
der wirkliche Wille ist vielmehr der mit anderen Willensäußerungen 
sowie den Kundgebungen des Gesamtwillens koordinierte Wille. 
Auf diesem realen Willen aber beruht die Freiheit. 
Es ist hier der Ort, einer weiteren Überlegung hinsichtlich des 
Verhältnisses des Staates zum Individuum zu gedenken, da sie die 
Ansicht bekräftigt, daß diese Beziehung nicht einfach passiv und 
negativ, sondern auch aktiv und positiv sein muß. Des staatlichen 
Schutzes erfreut sich das Individuum nicht als Wesen, das seinen 
Zweck in sich selbst trüge; denn das gehört nur mittelbar zu den 
Angelegenheiten des Staates. Mit dem Menschen als Selbstzweck 
beschäftigen sich vielmehr das Sittengesetz und dessen freie leitende 
Hut und Aufsicht. Dagegen interessiert er die politische Persönlich 
keit der Gemeinschaft nur, weil das vollkommene Individuum einen 
unentbehrlichen Bestandteil der vollkommenen Menschheit bildet, 
welchem hehrsten Ziele die Gesellschaft zustrebt und der Staat seine 
Dienste widmet. Für den Staat ist der Einzelne der Erbe der ver 
flossenen Erfahrung der Menschheit, der Nutznießer ihrer erworbenen 
Schätze, der Arbeiter am Schöpfungswerk menschlicher Vollkommen 
heit, kein Selbstzweck, sondern nur ein Mittel zur Erreichung „jenes 
in weiter Ferne liegenden göttlichen Zieles, dem die ganze Schöpfung 
entgegengeht“. 
Dieser Gedanke läßt sich auch so einkleiden: In erster Reihe befaßt 
sich der Staat nicht mit dem Menschen als Inhaber von Rechten, 
sondern als Erfüller von Pflichten. Ein Recht ist die Möglichkeit, 
einer Pflicht zu genügen, und es sollte nur so weit anerkannt werden,
	        
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