Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

74

561

Abänderung  empfangene  Material  bietet  manchen  interessanten  Anhaltspunkt, ­
  wir  dürfen  deshalb  auf  dasselbe  etwas  näher  eingehen.
Frage  1.  „Wie  haben  sich  die  bestehenden  Vorschriften  der  Gewerbeordnung ­
  in  bezug  auf  die  Sonntagsruhe  bewährt?"
a)  Läden:
Die  Antworten  teilen  sich  in  5  Gruppen:
Als  unzureichend,  oder  gleichbedeutend  damit,  wurden  diebestehenden ­
  Vorschriften  beurteilt  von  19  Bezirken,
7  einzelnen  Mitgliedern,
zusammen  26.
Aus  den  Begründungen  dieser  Antworten  seien  die  nachstehenden  hervorgehoben: ­

Der  Bezirksverein  einer  größeren  Residenzstadt  schreibt:
„Die  Vorschriften  bezüglich  einer  Festsetzung  der  Arbeitsstunden
sollten  durch  das  Reich  einheitlich  getroffen  und  nicht  den  Ortsbehörden
überlassen  werden."
Aus  einer  mittelgroßen  Fabrikstadt:
„Die  geteilte  Geschäftszeit  von  8  1 / 2 —9  1 / 2  und  dann  wieder  von
11  7s—1  Uhr  ist  eine  für  alle  Angestellte  höchst  unbequeme."
Der  Bezirksverein  einer  Großstadt  Sachsens  bemerkt:
„Es  fehlt  an  Einheitlichkeit;  hier  sind  die  Läden  bis  2  Uhr  geöffnet, ­
  in  den  Vorstädten  teilweise  bis  4  Uhr.  Die  Bestimmungen  haben
Verbesserungen  gebracht,  sich  aber  nicht  bewährt,  weil  den  Gemeinden
zu  viel  Freiheit  in  der  Auslegung  des  Gesetzes  gelassen  ist."
Von  einer  rheinischen  Stadt  wird  berichtet:
„Es  wird  von  den  Angestellten,  namentlich  in  den  Sommermonaten, ­
  als  Mißstand  empfunden,  daß  durch  die  Ladeneröffnung
nach  der  Kirchzeit  und  Schluß  um  2  Uhr  der  Sonntag  zum  größten
Teil  verloren  geht.  —  Es  wird  deshalb  angeregt,  eine  einheitliche  Regelung ­
  wenigstens  innerhalb  der  einzelnen  Provinzen  zu  treffen."  —
Als  „allgemein  bewährt"  findet  die  II.  Gruppe  die  Sonntagsruhe. ­
  Es  sind  dies  9  Bezirke  und
8  einzelne  Mitglieder
zusammen  17.
Auch  hier  werden  Wünsche  auf  Erweiterung  der  Sonntagsruhe  ausgesprochen. ­

So  heißt  es  aus  einer  oldenburgischen  Stadt:  „Im  allgemeinen  bewährt, ­
  doch  könnten  die  Berkaufsstunden  wesentlich  gekürzt  werden,  da
nur  wenige  Firmen  die  gesetzlichen  Stunden  voll  ausnützen."
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.