Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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1.  Der  gegenwärtige  Zustand  erscheint  angemessen
für  Ladenverhältnisse  für  Kontorverhältnisse
4  Bezirken  und  4  Bezirken  und
7  einzelnen  Mitgliedern,  6  einzelnen  Mitgliedern,
zus.  11  Auskunftsstellen.  zus.  10  Auskunftsstellen.
2.  eine  Abänderung  lehnen  als  nachteilig  ab:
12  Bezirke  und  1  Bezirk.
2  einzelne  Mitglieder,
zus.  14  Auskunftsstellen.
Die  Begründungen  beschränken  sich  beinahe  ausschließlich  auf  die  Ladenverhältnisse. ­


Der  Bezirk  einer  großen  Fabrikstadt ­
  Sachsens  schreibt:
„Eine  Abänderung  erweist  sich
nicht  nötig,  die  bestehende  Sonntagsruhe ­
  mit  den  zugelassenen
5  Stunden  ist  von  seiten  der
Stadtbehörde  für  alle  Branchen
günstig  gelegt  worden  und  eine
weitere  Beschränkung  nicht  erwünscht." ­


Aus  einer  hannoverschen  Provinzstadt ­
  wird  bemerkt:
„Eine  weitere  Einschränkung  der
Sonntagsarbeit  in  Läden  und  in
Kontoren  wird  nur  von  einzelnen
Mitgliedern  als  lvünschenswert
bezeichnet:  im  allgemeinen  betrachtet ­
  man  eine  solche  als  nicht
vereinbar  mit  den  Interessen  der
Geschäfte."

Verschiedene  Bezirke  erklären  sich  mit  Rücksicht  auf  die  Landkundschaft
gegen  eine  Verschärfung  der  bestehenden  Vorschriften.
In  der  3.  Gruppe  sind  für  erweiterte  Sonntagsruhe,  jedoch
Gestattung  von  Ausnahmen:

in  Läden  Kontoren
49  Bezirke,  7  Bezirke,
51  einzelne  Mitglieder,  32  einzelne  Mitglieder,
zus.  100  Auskunftsstellen.  zus.  39  Auskunftsstellen.
In  den  offenen  Geschäften  werden  Ausnahmen  hauptsächlich  getvünscht
für  den  Verkauf  von:
Lebens-  und  Genußmitteln,  Zigarren,  Blunien,  Milch  und  Krankenpflegeartikeln, ­

während  für  Kontore  vornehmlich  die
Speditionsbetriebe,  Hotelbetriebe,  Reedereien  und  Fischwarenhandlungen
genannt  sind;  daneben  werden  für  einzelne  Saisongeschäste  Ausnahmen
für  bestimmte  Monate  gefordert.
In  der  4.  Gruppe  treten  für  unbedingte  Sonntagsruhe  ohne
jede  Einschränkung  ein:
            
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