Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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„Fast sämtliche Geschäftsinhaber der hiesigen Langgasse, der ge- 
schästsreichsten Straße unserer Stadt, haben Sonntags geschlossen. Außer 
dem beabsichtigen die hiesigen drei Warenhäuser, welche mehrere Hundert 
Personen beschäftigen, von 10 Uhr vormittags an Sonntagsruhe ein 
treten zu lassen." 
Aus einer süddeutschen Bijouteriestadt wird berichtet, daß sämtliche 
Kontore der Bijouteriesabriken Sonntags nicht geöffnet sind. 
Aus einem süddeutschen Binnenhafen wird mitgeteilt, daß zwar im 
Ortsstatut für die Schiffahrt und landwirtschaftliche Produktion usw. Aus 
nahmen vorgesehen sind, daß aber die größte Lagerhaus- und Spedittons- 
gesellschaft mit über 100 kaufmännischen Angestellten unbedingte Sonntags 
ruhe eingeführt hat. 
Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen 
Deutschlands, Sitz Hamburg 
fordert von Anfang an vollständige Sonntagsruhe von mindestens 
36 Stunden für alle Handelsangestellten. 
Die erste Generalversammlung des Verbandes, abgehalten im 
Mai 1898 in Frankfurt a. M., hat diese Forderung begründet, 
die im Juni 1900 in Dresden, im Mai 1902 in Halle und im 
Mai 1904 in Magdeburg weiter stattgehabten Generalversamm 
lungen haben sich der Forderung angeschlossen. 
Bei der heutigen Festlegung der Stunden für die Sonntags 
arbeit durch die Gemeindebehörden wird vielfach ein Unterschied 
zwischen Groß- und Kleinhandel gemacht. Für den Kleinhandel 
halten die meisten Gemeindebehörden noch immer die Gestattung 
einer längeren Arbeitszeit an Sonntagen für notwendig als für 
den Großhandel, einem völligen Verbot der Sonntagsarbeit im 
Großhandel steht aber die Mehrzahl der Gemeindebehörden trotz 
dem ablehnend gegenüber. Ist die Einführung völliger Sonntags 
ruhe notwendig, um dem ermüdeten Körper und dem abgespannten
	        
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