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„Fast sämtliche Geschäftsinhaber der hiesigen Langgasse, der ge-
schästsreichsten Straße unserer Stadt, haben Sonntags geschlossen. Außer
dem beabsichtigen die hiesigen drei Warenhäuser, welche mehrere Hundert
Personen beschäftigen, von 10 Uhr vormittags an Sonntagsruhe ein
treten zu lassen."
Aus einer süddeutschen Bijouteriestadt wird berichtet, daß sämtliche
Kontore der Bijouteriesabriken Sonntags nicht geöffnet sind.
Aus einem süddeutschen Binnenhafen wird mitgeteilt, daß zwar im
Ortsstatut für die Schiffahrt und landwirtschaftliche Produktion usw. Aus
nahmen vorgesehen sind, daß aber die größte Lagerhaus- und Spedittons-
gesellschaft mit über 100 kaufmännischen Angestellten unbedingte Sonntags
ruhe eingeführt hat.
Der Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen
Deutschlands, Sitz Hamburg
fordert von Anfang an vollständige Sonntagsruhe von mindestens
36 Stunden für alle Handelsangestellten.
Die erste Generalversammlung des Verbandes, abgehalten im
Mai 1898 in Frankfurt a. M., hat diese Forderung begründet,
die im Juni 1900 in Dresden, im Mai 1902 in Halle und im
Mai 1904 in Magdeburg weiter stattgehabten Generalversamm
lungen haben sich der Forderung angeschlossen.
Bei der heutigen Festlegung der Stunden für die Sonntags
arbeit durch die Gemeindebehörden wird vielfach ein Unterschied
zwischen Groß- und Kleinhandel gemacht. Für den Kleinhandel
halten die meisten Gemeindebehörden noch immer die Gestattung
einer längeren Arbeitszeit an Sonntagen für notwendig als für
den Großhandel, einem völligen Verbot der Sonntagsarbeit im
Großhandel steht aber die Mehrzahl der Gemeindebehörden trotz
dem ablehnend gegenüber. Ist die Einführung völliger Sonntags
ruhe notwendig, um dem ermüdeten Körper und dem abgespannten