45
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
416
Bijouterie waren aus Gold, Silber, Platin und Legierungen dieser Metalle, ohne
Verzierung mit Edelsteinen, zur Verwendung als Schmuck und zur Ver
zierung von Wohnungen:
a) aus Gold, Platin und deren Legierungen
1 kg
o
i
h) aus Silber, auch vergoldet
11
io-—
417
Bijouteriewaren aus edlen Metallen, mit Verzierung von Edelsteinen
11
50'—
418
Bijouteriewaren aus Nachahmungen von Edelmetallen, auch vergoldet oder ver
silbert, jedoch ohne Edelsteine:
a) feine . . . .
n
20-—
h) gewöhnliche .
11
10 —
419
Unter diese Tarif-Nr. fallen alle Sohmuokgegenstände, wie: Ohrringe,
Broschen, Ringe, Armbänder, Haarnadeln, Halsbänder, Medaillons und andere
ähnliche Gegenstände aus Bronze, Kupfer, Pakfong, Tombak und anderen
Metallegierungen, nicht versilbert, auch verziext mit unechten Schmuoksteinen aus
gefärbtem Glas oder anderen Kompositionen, welche grobe Imitationen kostbarer
Materialien sind; Gablonzer Bijouteriewaren etc.
Hieher fallt auch die gewöhnliche Bijouterie von Neapel und von anderen
Orten Unter-Italiens, wie; Ohrringe, Broschen, Armbänder, Halsbänder, Brasseletts
aus Abfällen von Korallen, Muscheln, Lava, montiert auf Metallegierungen aller Art,
mit Ausnahme von Gold und Silber.
Blattmetall:
a) Blattgold ....
ii
10.—
h) Blattsilber . . .
ii
2.—
c) Blattmetall jeder anderen Art
n
1.—
420
Kein Taraabzug für die Büchelchen, in welchen die Rlattmetalle eingelegt sind.
Leonische Drähte:
a) aus Gold oder vergoldet
ii
10.—
h) aus Silber oder versilbert
ii
4.—
421
Taschenuhren:
a) mit Gehäusen aus Gold oder aus anderen Materialien, mit Edelsteinen
verziert, Taschenchronometer
Stück
10.-
h) mit silbernen oder versilberten Gehäusen, nicht mit Gold oder mit Edel
steinen verziert oder garniert
n
3.—
c) mit Gehäusen aus allen anderen Materialien, nicht verziert und nicht
garniert mit Gold oder Edelsteinen
ii
1-50
Uhren, die unter lit. h, c dieser Tarif-Nr. fallen, werden außer dem Zolle
noch mit einem Zuschläge von 50% belegt, falls sie mit Gold garniert oder
verziert sind. Hartsteine, als Uhrwerksteile, kommen bei lit a dieser Tarif-Nr. nicht
in Betracht,
Chronometer für Schiffe, genannt „Marine-Uhren“, gehören zu Tarif-Nr. 486.
Goldene Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416a verzollt.
Silberne Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416h verzollt;
solche aus unedlen Metallen oder deren Legierungen werden nach der Beschaffen
heit des Materials und der Bearbeitung verzollt.