Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
416 
Bijouterie waren aus Gold, Silber, Platin und Legierungen dieser Metalle, ohne 
Verzierung mit Edelsteinen, zur Verwendung als Schmuck und zur Ver 
zierung von Wohnungen: 
a) aus Gold, Platin und deren Legierungen 
1 kg 
o 
i 
h) aus Silber, auch vergoldet 
11 
io-— 
417 
Bijouteriewaren aus edlen Metallen, mit Verzierung von Edelsteinen 
11 
50'— 
418 
Bijouteriewaren aus Nachahmungen von Edelmetallen, auch vergoldet oder ver 
silbert, jedoch ohne Edelsteine: 
a) feine . . . . 
n 
20-— 
h) gewöhnliche . 
11 
10 — 
419 
Unter diese Tarif-Nr. fallen alle Sohmuokgegenstände, wie: Ohrringe, 
Broschen, Ringe, Armbänder, Haarnadeln, Halsbänder, Medaillons und andere 
ähnliche Gegenstände aus Bronze, Kupfer, Pakfong, Tombak und anderen 
Metallegierungen, nicht versilbert, auch verziext mit unechten Schmuoksteinen aus 
gefärbtem Glas oder anderen Kompositionen, welche grobe Imitationen kostbarer 
Materialien sind; Gablonzer Bijouteriewaren etc. 
Hieher fallt auch die gewöhnliche Bijouterie von Neapel und von anderen 
Orten Unter-Italiens, wie; Ohrringe, Broschen, Armbänder, Halsbänder, Brasseletts 
aus Abfällen von Korallen, Muscheln, Lava, montiert auf Metallegierungen aller Art, 
mit Ausnahme von Gold und Silber. 
Blattmetall: 
a) Blattgold .... 
ii 
10.— 
h) Blattsilber . . . 
ii 
2.— 
c) Blattmetall jeder anderen Art 
n 
1.— 
420 
Kein Taraabzug für die Büchelchen, in welchen die Rlattmetalle eingelegt sind. 
Leonische Drähte: 
a) aus Gold oder vergoldet 
ii 
10.— 
h) aus Silber oder versilbert 
ii 
4.— 
421 
Taschenuhren: 
a) mit Gehäusen aus Gold oder aus anderen Materialien, mit Edelsteinen 
verziert, Taschenchronometer 
Stück 
10.- 
h) mit silbernen oder versilberten Gehäusen, nicht mit Gold oder mit Edel 
steinen verziert oder garniert 
n 
3.— 
c) mit Gehäusen aus allen anderen Materialien, nicht verziert und nicht 
garniert mit Gold oder Edelsteinen 
ii 
1-50 
Uhren, die unter lit. h, c dieser Tarif-Nr. fallen, werden außer dem Zolle 
noch mit einem Zuschläge von 50% belegt, falls sie mit Gold garniert oder 
verziert sind. Hartsteine, als Uhrwerksteile, kommen bei lit a dieser Tarif-Nr. nicht 
in Betracht, 
Chronometer für Schiffe, genannt „Marine-Uhren“, gehören zu Tarif-Nr. 486. 
Goldene Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416a verzollt. 
Silberne Uhrgehäuse, separat eingeführt, werden nach Tarif-Nr. 416h verzollt; 
solche aus unedlen Metallen oder deren Legierungen werden nach der Beschaffen 
heit des Materials und der Bearbeitung verzollt.
	        
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