Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Geldwertsberechnung der Futtermittel. 
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garantie anzugeben bat. Das Formular ist bei der Probenahme auszufertigen und von 
dem Probezieher sowie Zeugen gemeinschaftlich zu unterschreiben. In Streitfällen werden 
nur solche Prober als gültige angesehen, bei welchen die Ausfertigung eines solchen 
Attestes erfolgte. 
Vereinbarungen für die Beurteilung der Futtermittel. 1 ) 
1. Die qualitative Prüfung aller Futtermittel auf Sand bezw. mineralische Bei 
mengungen ist obligatorisch zu machen und, sobald die Vorprüfung die Anwesenheit von 
mehr als normalen Mengen ergibt, die quantitative Bestimmung durch Veraschen und 
Ausziehen mit Salzsäure auszuführen, und von dem Ergebnis dem Einsender Mitteilung 
zu machen, w'enn der Gehalt 1 °/ 0 oder mehr beträgt. 
2. Der ständige Ausschuß für Futtermittel schlägt vor, daß bei jeder Kleienunter 
suchung angegeben werde, ob anscheinend unverletzte Unkrautsamen vorhanden sind 
oder nicht. Bei dem Vorhandensein solcher ist darauf aufmerksam zu machen, daß ein der 
artiger Befund auf Zusatz bezw. Verfälschung mittels Kornausputz hinweist. 
Es bleibt dabei überlassen, die Zahl (nötigenfalls die Arten) der anscheinend un 
verletzten Unkrautsamen zu bestimmen und, auf 1 Kilo berechnet, anzugeben. 
3. Ergibt die mikroskopische Untersuchung einer Kleie, daß Brandpilzsporen mehr 
als vereinzelt Vorkommen, so ist der Einsender darauf und auf die event. Schädlichkeit 
derselben aufmerksam zu machen. 
VIII. Geldwertsberechnung der Futtermittel und Minderwerts 
berechnung bei Mindergehalt. 
Der Puttergeldwert der Futtermittel ist vorwiegend durch den Gehalt der drei Nähr 
stoffgruppen : Protein, Fett und stickstofffreie Extraktstoffe (oder Kohlenhydrate) bedingt. Zwar 
besitzen die Futtermittel je nach dem Gehalt an Stickstoff, Phosphorsäure und Kali gleich 
zeitig einen Düngergeldwert, indes kann dieser außer acht gelassen werden, weil sich 
derselbe in den einzelnen Wirtschaften außerordentlich verschieden gestaltet. 
Für die Frage des Puttergeldwertes können nur Futtermittel von gleichartiger Be 
schaffenheit und Konstitution, besonders was den Grad der Verdaulichkeit anbelangt, in 
Betracht gezogen werden. 
Diese gleichartige Beschaffenheit trifft im großen und ganzen nur für die gewerb- 
lichen Abfälle, die sogen. Kraftfuttermittel zu; denn in ihnen sind die Nährstoffe in 
wesentlich gleichem Grade der Verdaulichkeit enthalten. Auch wird durchweg nur für 
fiese als die gangbarsten Handelswaren eine Futtergeldwertsberechnung verlangt; für die 
in den Wirtschaften selbst erzeugten Futtermittel (Eauhfutter, Wurzelgewächse usw.) 
läßt sich bei den großen Schwankungen der Brzeuguugskosten kein allgemein gültiger 
I uttergeldwert aufstellen. 
Der Puttergeldwert der Handels- oder Kraftfuttermittel ist selbstverständlich von 
den jeweiligen Marktpreisen bedingt; aber das nicht allein, sondern auch das Werts 
verhältnis zwischen Protein, Fett und stickstofffreien Extraktstoffen schwankt je nach den 
Marktpreisen. Denn offenbar werden diese 3 Nährstoffe nicht gleichhoch bezahlt, da an sich 
die protein- und fettreichen Handelsfuttermittel schon nach ihrem spärlicheren Vorkommen 
und ihrer größeren Bedeutung für die Ernährung höher im Preise stehen, als die an 
stickstofffreien Extraktstoffen reichen Futtermittel; es ist daher einleuchtend, daß das Protein 
u «d Fett gegenüber den stickstofffreien Extraktstoffen einen um so höheren Wert besitzt, je 
höher der Marktpreis der protein- und fettreichen Futtermittel gegenüber den an stickstoff 
freien Extraktstoffen reichen ist, und umgekehrt. Man ist in der letzten Zeit überein 
gekommen, den Geldwert von Protein und Fett als gleich anzunehmen und zwischen 
Brotein ; Fett: stickstofffreien Extraktstoffeu ein Werts Verhältnis von 2:2:1 zugrunde zu 
iegeu. 2 ) 
') Nach den Beschlüssen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen i. D. K. 
) Vergl, 0. Kellner, Landw. Versuchs-Stationen 1904, 60, 236.
	        
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