754 Obst- und Beereufrüchte sowie deren Erzeugnisse.
Temperatur der Flüssigkeit an. während sich links ein Korrektionstäfelchen befindet. Die
Normaltemperatur ist gleich dem Nullpunkt auf dem Korrektionstäfeichen. Weicht die
Temperatur des Mostes von der Normaltemperatur ab, so hat man für jeden Grad über
oder unter dem Nullpunkt jenes Täfelchens an der Zuckerprozentskala 1 / 10 °/o zuzuzählen
oder abzuziehen, und zuzusehen, wie viel Öchsle sehe Grade der durch Rechnung gefundenen
Zuckermenge entsprechen.
A. Halenke und W. Möslinger 1 ) haben durch Vergleich genau (pyknometrisch)
ermittelter Öchslegrade mit sorgfältig (im Vakuum) ausgefilhrten
Trockensubstanzbestimmungen in denselben Mosten gefunden, daß von 50—110°
Öchsle je 1° Öchsle bei 15° im Mittel 0,2637 g (0,2633—0,2639 g) Trockensubstanz
entsprechen und haben nach den von ihnen ermittelten Zahlen eine Tabelle
für die Trockensubstanzbestimmung aus dem spezifischen Gewichte entworfen, die
in der Tabelle XX am Schlüsse im Zusammenhang mit den Angaben der 4 gebräuchlichsten
Mostwagen aufgenommen ist.
b) Die von v. Babo konstruierte Klosterneuburger Mostwage ist ein
Saccharometer, dessen Skala die Zuckerprozente direkt annähernd richtig angibt.
Da auf 17 °/ 0 Zucker im Most durchschnittlich etwa 3 °/ 0 sonstiger Mostbestandteile
kommen, so brachte v. Babo hei der Klosterneuburger Mostwage diese 3 °/ 0 der
Art in Abrechnung, daß er an der Skala derselben 17 °/ 0 = 20 °/ 0 eines für
reine Zuckerlösungen bestimmten Saccharometers setzte und die 20 Grade in
17 Teile teilte.
c) Das Ballingsche Saccharometer gibt den Extraktgehalt der Flüssigkeiten
an; man muß daher, um den Zuckergehalt aus demselben zu erfahren, für
die Menge der sonstigen Extraktstoffe gewdsse Abzüge machen.
d) Die W r agnersche Most wage, welche ebenfalls in Gebrauch ist, enthält
eine den Graden des Beaumeschen Aräometers entsprechende willkürliche Skala.
Tabelle No. XX am Schluß enthält, wie schon gesagt, eine vergleichende
Zusammenstellung der Angaben dieser 4 zur Zeit verwendeten Mostwagen.
Beim Gebrauch der Mostwagen, die von zuverlässigen Mechanikern bezogen werden
sollten, ist darauf zu achten, daß der Most keine Schwebeteilohen (wie Beerenfleisch,
Hülsenreste, Beerenstiele usw.) enthält und tunlichst frisch, d. h. noch nicht in Gärung
und kohlensäurehaltig ist, nötigenfalls muß die Kohlensäure durch ganz gelindes Erwärmen
und Schütteln entfernt werden. Auch soll der Most die für jede Wage bestimmte Normal-Temperatur
(meistens 17,5° C. oder 14° R.) haben. Hält es schwer, den anders temperierten
Most auf diese Temperatur zu bringen, so muß für die Öchslesohe Wage für
je 4 Temperaturgrade Reaumur über 14° R. ein Grad Öchsle zugezählt, und umgekehrt,
für je 4 Temperaturgrade Reaumur unter 14° R. je ein Grad Öchsle in Abzug gebracht
werden, während bei der Klosterneuburger Wage für je 2° über oder unter 14° R. 1 / 10 °/o
zuzuzählen hezw. abzuziehen ist.
Soll der Zuckergehalt des Mostes genau bestimmt werden, so verfährt man
wie hei Wein, sollen Glukose und Fruktose getrennt bestimmt werden, nach
Halenke und Möslinger (S. 236).
2. Bestimmung der Säure. Da das von Halenke und Möslinger für die
Bestimmung der Säure im Moste ausgearheitete verbesserte Verfahren in die amtliche
Anweisung aufgenommen ist, sei hier auf dieselbe verwiesen (vergl. S. 763).
1 ccm 1 / 4 N.-Lauge entspricht 0,01875 g Weinsäure oder 0,01675 g Äpfelsäure.
1 n 1 /io n n 0,0075 „ „ „ 0,0067 „ „
*) Zeitsohr. f. anal. Chemie 1895. 84, 263.