Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

884  Verunreinigung  der  Gewässer,  deren  Schädlichkeit  und  Nachweisung.

a)  Bei  hochgradiger  Verunreinigung  durch  Stoffe,  welche,  wie  z.  B.  die  Metallgifte,
dem  organischen  Lehen  absolut  schädlich  sind,  kann  alles  tierische  und  pflanzliche  Leben
vernichtet  werden.  In  diesem  Falle  wird  ein  so  verunreinigtes  Gewässer,  das  äußerlich
häufig  durchaus  rein  und  klar  erscheint,  frei  von  Pflanzen  und  Tieren  sein  können.
ß)  Bei  weniger  starken  Verunreinigungen  oder  wenn  dieselben  durch  Stoffe  erfolgen,
welche,  wie  z.  B.  viele  organische  Abfälle  der  Stärkezuckerfabriken,  Brauereien,  Brennereien, ­
  Zellulosefabriken,  Mühlen,  als  solche  dem  organischen  Leben  nicht  an  sich  schädlich
sind,  wird  die  Tier-  und  Pflanzenwelt  nicht  immer  und  notwendigerweise  völlig  verschwinden, ­
  sondern  nur  ihre  ursprüngliche  Beschaffenheit  verändern,  indem  sie  den  neuen
Lebensbedingungen  entsprechend  zum  Teil  erkrankt  und  abstirbt,  zum  Teil  sich  in  einseitiger ­
  Weise  entwickelt.  Es  wird  daher  unter  Umständen  möglich  sein,
aus  dem  Studium  der  Flora  und  Fauna  einen  Rückschluß  auf  eine  etwa
vorhandene  Wasserverunreinigung  zu  ziehen  (vergl.  S.  874  u.  ff.).
Eine  Wasserverunreinigung  ist  als  durch  Flora  und  Fauna  erwiesen  zu
betrachten:
«)  Wenn  die  in  dem  Wasser  vorhandenen  Fische  von  Krankheiten  ergriffen ­
  werden,  bezw.  daran  eingehen,  welche  nachweisbar  unter  normalen  Verhältnissen
nicht  entstanden  wären.
Von  derartigen  Krankheiten  sind  z.  B.  beobachtet:  Blutungen  der  Kiemen  infolge
mechanischer  Beize  durch  Brauneisenstein,  Braunkohlen,  Steinkohlen  usw.,  Atemnot
und  Anämie  infolge  von  Verunreinigungen  der  Kiemen  durch  Papiermasse  oder  Abfälle
von  Werg-  und  Knnstwollfabriken,  Trübungen  der  Hornhaut  bezw.  vollständige  Zerstörung
des  Augenbulbus  infolge  ätzender  Stoffe  im  Wasser,  Zerstörung  großer  Flächen  der  Oberhaut
und  der  Schuppen  durch  Säuren  bezw.  Alkalien  mit  nachfolgender  Pilzinfektion  usw.  usw.
Bei  der  Beurteilung  derartiger  Erkrankungen  ist  jedoch  große  'Vorsicht  geboten.
Es  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  in  der  Natur  unter  den  Fischen  große  Epidemien ­
  nicht  selten  auftreten,  z.  B.  die  Sporozoenerkrankungen  der  Barben  in  der  Maas
und  Mosel  und  anderen  Flüssen,  ähnliche  Sporozoeninfektionen  in  Forellenteichen  (Hirninfektion), ­
  die  sog.  Pockenkrankheit  der  Karpfen,  die  Forellenseuche,  veranlaßt  durch  einen
spezifischen  Bacillus  (Emmerich),  ein  schleimiger  Überzug,  hervorgerufen  durch  Saprolegnia-Arten,
  Mucor  mucedo  usw.  Es  muß  ferner  betont  werden,  daß  es  eine  Eeihe  von  epidemischen ­
  Erkrankungen  gibt,  deren  Ursache  bisher  durchaus  nicht  erkannt  ist.
Unter  Berücksichtigung  des  gegenwärtig  noch  ungenügenden  Standes  der  wissenschaftlichen ­
  Erkenntnis  auf  dem  Gebiet  der  Fischkrankheiten  darf  daher  die  Feststellung
der  Ursache  für  ein  durch  Wasserverunreinigung  erfolgtes  Fischsterben  nur  auf  Grund
ganz  konkreter  Beobachtungstatsaohen  erfolgen,  niemals  darf  dieselbe  aber  aus  der  Untersuchung ­
  des  Fisches  indirekt  erschlossen  werden,  wenn  derselbe  keine  bestimmten  Merkmale ­
  einer  natürlichen  Erkrankung  zeigen  sollte.
Auf  diesem  bisher  noch  wenig  bebauten  Gebiet  der  Pathologie  der  Fische  darf  nur
der  histologisch  und  pathologisch-anatomisch  geschulte  Mikroakopiker  als  ausschlaggebender
Sachverständiger  betrachtet  werden, 1 )
ß)  Wenn  die  niedere  Tierwelt
1.  entweder  vollständig  ausgestorben  ist,  bezw.  nur  noch  in  vereinzelten
Exemplaren  hier  und  da  vorkommt,  so  daß  sie  als  Fischnahrung,  soweit  sie  überhaupt
dazu  geeignet  erscheint,  nicht  mehr  in  Betracht  kommen  kann,
2.  oder  ihren  ursprünglichen  Charakter  auffällig  geändert  hat.
ü  Gegenüber  dem  häufig  in  der  Praxis  gemachten  Einwand,  daß  Fische,  welche
durch  schädliche  Abwässer  getötet  sind,  infolge  von  Sprengungen  mit  Dynamit,  ungelöschtem
Kalk  usw.  zugrunde  gegangen  sein  sollen,  sei  hier  bemerkt,  daß  es  möglich  ist,  aus  dem
anatomischen  Befund  an  der  Fischteiche  einen  nötigenfalls  gewaltsamen  Tod  durch  Sprengmittel ­
  festzustellen.  Bei  den  mit  Dynamit,  Kalk  usw.  gesprengten  Fischen  ist  die  Schwimmblase ­
  meist  geplatzt.  Ebenso  ist  auch  die  Wirbelsäule  häufig  in  Stücke  zerrissen.  Wenn
Fische  zur  Untersuchung  eingesandt  werden  sollen,  so  empfiehlt  es  sich,  dieselben  möglichst
frisch,  in  Eis  und  Stroh  einzeln  in  Pergamentpapier  gewickelt,  zu  verschicken.
            
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