Full text: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

14 I. DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN VON 1726 BIS 1788. 
Funktionelle Unterschiede 
Geldarien 
des 
Annahme 
zwangs 
der 
Einlösbar 
keit 
der 
Behand 
lung 
Louis d’or von 48, 24 und 12 livres 
Ecusstücke von 6 und 3 livres 
Silberstücke von 24, 12 und 6 sous 
Kurantgeld 
definitiv 
akzessorisch 
valutarisch 
Billonstücke von 2 und 1'/« sous 
Kupferstücke von 1, ‘/» und V 4 sou 
Scheidegeld 
akzessorisch 
Banknoten (siehe unten) 
fakultativ 
cinlösbar 
Alle Münzen wurden in 
staatlichen 
Münzstätten berge- 
stellt. Diese waren zu Beginn des 18. Jahrhunderts sehr zahlreich. 
In den dreißiger Jahren gab es 30. Seit dem odit du mois de 
fevrier und der declaration vom 22. September 1772 gab es 
nur noch 17 und zwar Paris, Rouen, Lyon, La Rochelle, Li 
moges, Bordeaux, Bayonne, Toulouse, Montpellier, Perpignan, 
Orleans, Nantes, Aix, Metz, Straßburg, Lilles und Pau. Auf 
Grund von zwei edits du mois de fevrier 1786 trat an die Stelle 
von Aix Marseille. 
Die Münzstätten waren nicht nur Prägeanstalten, sondern 
auch Spezialgerichte in Münzsachen sowohl krimineller wie 
ziviler Natur. Aber auch in den Städten, in denen die Präge- 
austalten aufgehoben waren, bestanden die Spezialgerichte fort. 
Vor Ausbruch der Revolution gab es daher 17 Prägeanstalten, 
aber 30 Spezialgerichte in Münzsachen. Berufungsgericht war 
die Cour des monnaies in Paris; 1 ) diese war auch dadurch 
von Bedeutung, daß sie durch ihre arrets oft rechtsgestaltend 
in das Geldwesen eingriff. 
§ 2. 
DIE BILLETS DE LA CAISSE D’ESCOMPTE. 
Nach diesen Ausführungen über das Münzwesen betrachten 
wir das vor der Revolution vorkommende staatliche Papiergeld. 
*) Früher auch in Lyon.
	        
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