Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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Im  Falle  des  siegreichen  Ausganges  der  Zunftkämpfe  läßt  sich  also
immer  das  völlige  Beiseiteschieben  des  religiösen  Charakters  zugunsten
der  mächtig  im  Vordergrund  stehenden  politischen  Funktionen  beobachten;
wenn  aber  umgekehrt  der  siegreiche  Adel  die  Handwerksverbände  sprengt,
dann  ist  die  Brüderschaft  die  Form,  in  welcher  sich  die  aufgelöste  Zunft
wieder  zu  sammeln  sucht;  auch  hierfür  bietet  Lüttich  ein  interessantes
Beispiel;  dort  waren  1684  die  geschworenen  Handwerke  jeder  politischen
Bedeutung  beraubt  worden,  und  nun  suchten  sie  beim  Erzbischof  um
die  Erlaubnis  zur  Gründung  einer  Brüderschaft  nach,  zwecks  Unterstützung ­
  der  kranken  oder  arbeitsunfähigen  Kameraden  x ).
Wegen  der  Gleichartigkeit  der  treibenden  Motive  bei  der  Bildung
von  Brüderschaft  und  Handwerk  sind  beide  ursprünglich  nicht  scharf
geschieden  fl.  Noch  1580  finden  wir  im  Würzburger  Statutenbuch  bei
dem  Handwerk  der  Weißgerber:  „Zum  Sechsten  sind  uff  diesem  Handwerk ­
  zwei  lange  Kerzen  die  man  in  den  Prozessionen  um  die  Nacht
trägt...,  dann  haben  sie  vier  Kluppen  Kerzen  und  sechs  kleine  Kerzen,
die  sie  zum  Begräbnis  brauchen"  3 ),  und  in  einer  Königsberger  Weißgerber-Ordnung ­
  von  1582  heißt  es  ebenfalls:  Wenn  die  Companey
würde  zusammenkommen  und  ihr  „bruderbier"  zusammentrinken 4 ),  oder,
Wann  die  Companey  zusammenkommt,  soll  keiner  Messer  oder  Gewehr,
kurz  oder  lang,  in  die  „Brüderschaft"  bringen  fl.  Später  aber  werden
Brüderschaft  und  Handwerk  scharf  geschieden.  Die  Gebühren  teilen  sich
z.  B.  in  einer  Weißgerberordnung  aus  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
in  der  folgenden  Weise  „dem  Handwerk  einen  reichsthaler,  sodann  der
Brüderschaft  vor  wachs  in  die  Kirchen  1  fl."fl.  Erst  im  18.  Jahrhundert ­
  verschwindet  die  Brüderschaft  ganz,  aber  ihre  Gebote  sind  teilweise ­
  immer  noch  in  kraft,  sogar  noch  das  Gebot,  den  Leichnam  eines
verstorbenen  Milmeisters  zu  Grabe  zu  tragen.  So  sollen  in  Augsburg
um  die  Wende  des  18.  Jahrhunderts  nach  den  Ordnungen  für  die
Weißgerber  sechs  junge  Meister  den  Leichnam  zu  tragen  angehalten
sein  fl,  und  im  Kirchhainer  Statut  für  die  Weiß-  und  Sämischgerberinnung ­
  noch  des  Jahres  1853  finden  wir  die  Bestimmung:  „Stirbt  ein
Jnnungsgenosse,  oder  die  Ehefrau  eines  Jnnungsgenossen,  so  haben  die
jüngeren  Genossen  nach  der  jedesmaligen  Anordnung  des  Obermeisters
die  Leiche  zu  Grabe  zu  tragen"  fl.
Wir  haben  damit  in  großen  Zügen  die  Entwicklung  der  öffentfl

  Bormans  1863,  S.  79.  fl  I.  f.  N.  1909,  Bd.  XXXVII,  S.  741.
fl  Würzburg  1580,  S.  490.
fl  Königsberg  1582,  2tens.  fl  Königsberg  1582,  Iltens,
fl  Würzburg  1660—83,  3tenS;  G.  2217,  anno  1661,  2tens.
fl  Augspurg  ca.  1800.
fl  Kirchhain  1853,  g  9.
            
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