Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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2 )  Rothenburg,  Ad.,  1821.

')  Würzburg  1897.

Es  liegt  beachtenswerterweise  keine  am  Main,  alle  liegen  in  der
Stadt,  welche  damals  freilich  noch  eine  Anzahl  kleiner  offener  Wasserläufe
  enthielt.  So  wurde  noch  1897  das  Wasserrecht  einer  Gerberei
am  Kürnach  Bach  um  8000  Mark  abgelöst*),  um  die  Kanalisation
durchführen  zu  können.
Für  Rothenburg  sind  die  Verhältnisse  im  Jahre  1821  ähnliches.
Es  lagen

Obere  Schmidtgasse

Weißgerber
1

Rotgerber
1

Steig

1

2

Plönlein

—

3

Spitalgasse

1

1

Rödersgasse

—

—

Rosengasse

1

—

Kapellenplatz

1

—

Würzburger  Gasse

—

2

Judengasse

1

—

Klingengasse

—

3

Keine  einzige  derselben  lag  am  Wasser,  aber  sie  alle  hatten  eigene
Werkstätten.  Die  Straßen  sind  teilweise  Hauptstraßen.  Gerade  in
Rothenburg  sollte  man  die  Existenz  eines  gemeinsamen  Gerberhofes
wenigstens  für  die  Ausübung  der  Wasserarbeiten  erwarten.
Ich  habe  dann  noch  eine  ganze  Anzahl  kleinerer  und  größerer
Plätze  daraufhin  untersucht;  da  das  Resultat  überall  das  gleiche  war,
sollen  weitere  Aufzählungen  hier  unterbleiben.  Man  kann  sagen,  daß
um  die  Wende  des  18.  Jahrhunderts  die  Gerbereien,  gleichgültig  ob
rot  oder  weiß,  verstreut  in  den  Städten  und  Städtlein  lagen,  teils
oberhalb,  teils  unterhalb,  teils  am  Wasser,  teilweise  ziemlich  weit  von
diesem  entfernt.  Ein  bestimmtes  Gesetz  über  die  Lage  der  Gerbereien,
oberhalb  oder  unterhalb  oder  gemeinsam  in  einer  Straße,  läßt  sich
nirgends  aufstellen  oder  aufrecht  erhalten.  Es  ist  auch  das,  was
Jacobson  über  die  Lage  der  Gerbereien  am  Ende  des  18.  Jahrhunderts
sagt,  nur  ein  frommer  Wunsch,  der  Geist  der  Verwaltungsmaßnahme,
aber  es  entspricht  nicht  den  tatsächlichen  Verhältnissen.
Erst  das  19.  Jahrhundert  mit  seiner  streng  durchgeführten
Konzessionspflicht  hat  in  der  Gewerbeordnung  ein  Gesetz  aufgestellt  für
die  Lage  der  Gerbereien,  und  hier  auch  nur  für  die  neu  anzulegenden;
denn  die  alten  Gerbereien,  welche  heute  noch  verstreut  in  den  Städten
liegen,  großenteils  allerdings  nur  noch  als  Leder-  und  Fellhandlungen
vorhanden,  bestätigen  noch  die  alte  Lage.  Da  diese  gesetzlichen  Bestimmungen ­
  heute  noch  in  Geltung  stehen  und  in  ihren  Forderungen  immer
schärfer  präzisiert  werden,  genügt  hier  der  bloße  Hinweis  auf  dieselben.
            
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