Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

Bei  den  Instituten,  die  gedeckte  Vorschüsse  auf  feste  Termine,  worunter
hier  verstanden  sein  sollen  Darlehen  gegen  Faustpfand,  Bürgschaft  und
gegen  Vieh  Verpfändung,  scheiden  von  den  gedeckten  Kontokorrentkrediten,
kann  noch  festgestellt  werden,  ob  diese  Vorschüsse  gegenüber  den  Guthaben ­
  in  Kontokorrent  eine  mehr  oder  weniger  bedeutende  Rolle  spielen.
Kommen  sie  den  Kontokorrentforderungen  gleich,  oder  überwiegen  sie
dieselben,  so  können  wir  im  allgemeinen  wohl  eher  Leihkassen-  als  Handelsbankcharakter ­
  annehmen.
Grösser  oder  gleich  den  Kontokorrentdebitoren  sind  diese  Vorschüsse  in:
Gruppe  II  bei  2  Banken,
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