Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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heitskeime  —  sehr  viele  Sattler  leiden  an  Schwindsucht  —  durch
die  in  Privatwohnungen  angefertigten  Militärausrüstungen  auf  die
späteren  Gebraucher  übertragen  werden.  Dies  müsse  man  vermeiden. ­
  Heimarbeit  verleite  überdies  zu  einer  ungeregelten  Arbeitszeit, ­
  die  voin  sozialpolitischen  und  hygienischen  Standpunkte  zu  bekämpfen ­
  sei.  In  'den  Werkstätten  und  Fabriken  habe  man  sich  an
die  von  der  Arbeitsordnung  vorgeschriebene  Arbeitszeit  zu  halten.
Dieser  Zivang  fehle  dem  Heimarbeiter.  Mancher  betrachte  es  sogar ­
  als  einen  Vorteil  der  Heimarbeit,  daß  er  unbegrenzt  arbeiten
könne.  Deswegen  komme  es  meistens  vor,  daß  der  Heimarbeiter
bemüht  sei,  in  einer  überlangen  Arbeitszeit,  öfters  mit  Unterstützung ­
  seiner  Familienangehörigen,  so  viel  wie  angängig  Arbeit
herzustellen,  zum  Schaden  -der  eigenen  Gesundheit  und  der  seiner
Familie.
Die  Heimarbeit  übe  ferner  auf  die  Preisbildung  einen  bedeutenden ­
  Einfluß  aus.  Der  Wochenverdienst  eines  Heimarbeiters
werde  ohne  Rücksicht  auf  Ueberarbeit  und  Hilfe  der  Familienangehörigen ­
  als  normaler  Wochenlohn  betrachtet,  bei  Festsetzung  der
Preise  als  maßgebend  angesehen  und  vielfach  als  Vorwand  zur
Herabsetzung  der  Akkoudpreise  gebraucht.  Dies  alles  trage  zu  einer
allgenreinen  Herunterdrückung  der  Löhne  bei.  In  der  Zwischenmeisterfrage ­
  sei  schor:  vieles  durch  den  Einfluß  der  Organisatiorr
bei  ihren  Mitgliedern  geschehen.  Auch  durch  Vertrag  mit  den  Fabrikanten ­
  habe  man  das  Zwischenmeistersystem  auszumerzen  gesucht. ­
  Ganz  seien  die  Zwischenmeister  aber  heute  noch  nicht  verschwrrnden,
  weshalb  ein  behördlicher  Eingriff  Wohl  am  Platze  wäre.
Die  Arbeiter  wünschen,  daß  in  die  Verträge,  welche  vom
Kriegsministerium  mit  den  Firmen,  die  sich  um  Militärarbeit  bemühen, ­
  abgeschlossen  würden,  folgende  Bestimmung  aufgenommeir
werde:  „Der  Unternehmer  verpflichtet  sich,  die  übernommenen  Arbeiten ­
  in  eigenen  Werkstellen  anzufertigen.  Das  Weitergeben  der
Arbeit  an  Zwischenmeister  und  Hausindustrielle  ist  untersagt."
Hierzu  bemerken  die  Sattler:  Während  früher  die  übernommenen ­
  Arbeiten  in  eigenen  Betriebswerkstätten  zur  Fertigstellung
gelangten,  habe  dies  jetzt  zum  größten  Teil  aufgehört.  In  den
            
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