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Verhältnisse geübter Militärsattler auf Friedensarbeit. Aus diesen
Gründen seien in den neuen Betrieben höhere Akkordlöhne vereinbart,
die erhalten bleiben müßten, denn sonst ivürden die weniger
geübten Arbeiter so wenig verdienen, daß sie auf Lederausrüstung
nicht weiter arbeiten könnten. Wohl hätten die männlichen Arbeitskräfte
sich jetzt eingearbeitet, da sie bei 60—70 ständiger Arbeitszeit
45—50 Mark, vereinzelt auch darüber, verdienten. Die
Arbeitspausen seien dabei aber so kurz, daß die Arbeiter ihre
Mahlzeiten nicht inr eigenen Haushalt einnähmen und dadurch mich
erhöhte Ausgäben hätten. Für die in den alten Militäreffektensabriken
beschäftigten Sattler, die durch jahrelange Arbeit auf die
gleichen Artikel besonders geübt seien, und deshalb über das norurale
Maß hinausgehende Löhne erreichen, bleibe der Beschluß des
Kriegslederausrüstungsverbandes einflußlos, weil in diesen- Betrieben
nie über den Tarif und den allgemein gültigen Kriegszuschlag
gezahlt worden sei.
Die Sattler sprachen am Schluß ihres Artikels die Hoffnung
aus, daß es gelingen müsse, unter Miwirkung des Kriegsministeriums
die ohne Schuld der Arbeiter entstandenen Meinungsverschiedenheiten
baldigst beizulegen.
Darauf fanden aus Veranlassung der Heeresverwaltung in
den Räumen des Berliner Gewerbe- und Kaufmannsgerichts Verhandlungen
vom 26. Januar bis 1. Februar 1915 statt zwischerr
den Vertretern des Kriegslederausrüstungsvexbandes und dem Verbände
der Sattler und Portefeuiller, an denen auch das Kriegsministerium,
vertreten durch mehrere höhere Offiziere, sich beteiligte.
Die Verhandlungen haben mehrere Tage in Anspruch genommen.
Zunächst einigte man sich, den Beschluß des Kriegslederausrüstungsverbandes,
nach dem nur noch dev Berliner Tarif mit
dem üblichen Kriegszuschlaa vom 15. Januar 1915 ab gezahlt
werden dürfe, nicht auszuführen, sondern die augenblicklichen Löhne
bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifes zu gewähren. Es kam
schließlich als Ergebnis der Verhandlungen zum Reichstarifvertrag
für die Militärausrüstungsindustrie — abgedruckt in der Zeitschrift
„Das Einigungsamt" vom 15. Februar 1915, Sp. 55 ff. — und