Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Verhältnisse  geübter  Militärsattler  auf  Friedensarbeit.  Aus  diesen
Gründen  seien  in  den  neuen  Betrieben  höhere  Akkordlöhne  vereinbart, ­
  die  erhalten  bleiben  müßten,  denn  sonst  ivürden  die  weniger
geübten  Arbeiter  so  wenig  verdienen,  daß  sie  auf  Lederausrüstung
nicht  weiter  arbeiten  könnten.  Wohl  hätten  die  männlichen  Arbeitskräfte ­
  sich  jetzt  eingearbeitet,  da  sie  bei  60—70  ständiger  Arbeitszeit ­
  45—50  Mark,  vereinzelt  auch  darüber,  verdienten.  Die
Arbeitspausen  seien  dabei  aber  so  kurz,  daß  die  Arbeiter  ihre
Mahlzeiten  nicht  inr  eigenen  Haushalt  einnähmen  und  dadurch  mich
erhöhte  Ausgäben  hätten.  Für  die  in  den  alten  Militäreffektensabriken
  beschäftigten  Sattler,  die  durch  jahrelange  Arbeit  auf  die
gleichen  Artikel  besonders  geübt  seien,  und  deshalb  über  das  norurale ­
  Maß  hinausgehende  Löhne  erreichen,  bleibe  der  Beschluß  des
Kriegslederausrüstungsverbandes  einflußlos,  weil  in  diesen-  Betrieben ­
  nie  über  den  Tarif  und  den  allgemein  gültigen  Kriegszuschlag ­
  gezahlt  worden  sei.
Die  Sattler  sprachen  am  Schluß  ihres  Artikels  die  Hoffnung
aus,  daß  es  gelingen  müsse,  unter  Miwirkung  des  Kriegsministeriums ­
  die  ohne  Schuld  der  Arbeiter  entstandenen  Meinungsverschiedenheiten
  baldigst  beizulegen.
Darauf  fanden  aus  Veranlassung  der  Heeresverwaltung  in
den  Räumen  des  Berliner  Gewerbe-  und  Kaufmannsgerichts  Verhandlungen ­
  vom  26.  Januar  bis  1.  Februar  1915  statt  zwischerr
den  Vertretern  des  Kriegslederausrüstungsvexbandes  und  dem  Verbände ­
  der  Sattler  und  Portefeuiller,  an  denen  auch  das  Kriegsministerium,
  vertreten  durch  mehrere  höhere  Offiziere,  sich  beteiligte.
Die  Verhandlungen  haben  mehrere  Tage  in  Anspruch  genommen. ­
  Zunächst  einigte  man  sich,  den  Beschluß  des  Kriegslederausrüstungsverbandes, ­
  nach  dem  nur  noch  dev  Berliner  Tarif  mit
dem  üblichen  Kriegszuschlaa  vom  15.  Januar  1915  ab  gezahlt
werden  dürfe,  nicht  auszuführen,  sondern  die  augenblicklichen  Löhne
bis  zum  Inkrafttreten  des  neuen  Tarifes  zu  gewähren.  Es  kam
schließlich  als  Ergebnis  der  Verhandlungen  zum  Reichstarifvertrag
für  die  Militärausrüstungsindustrie  —  abgedruckt  in  der  Zeitschrift
„Das  Einigungsamt"  vom  15.  Februar  1915,  Sp.  55  ff.  —  und
            
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