Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

330  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Kaufmännisches  Unterrichtswesen.

über  einzelne  Gebiete  und  Einzelfragen  des  praktischen  Lebens  eingehender  zu
unterrichten.
Überall  macht  sich  die  Notwendigkeit  und  das  Streben  nach  vertiefter  kaufmännischer ­
  Bildung  geltend.  Das  Unterrichtswesen  ist  in  lebhafter  Entwickelung  begriffen,
die  auf  gesunder  Grundlage  ruht.

2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.
Bon  Hermann  Schumacher.
Schumacher,  Eigenart  und  Bedeutung  der  Handelshochschulen.  Rede  bei  der  Eröffnung ­
  der  Städtischen  Handelshochschule  in  Köln,  am  1.  Mai  1901.  In:  Weltwirtschaftliche ­
  Studien.  Vorträge  und  Aufsätze.  Leipzig,  Veit  &  Comp.,  1911.  S-  557—562.
Während  der  Bildungswert  der  kaufmännischen  Lehrzeit,  dieser  bisherigen  hohen
Schule  kaufmännischen  Könnens,  in  unaufhaltsamem  Sinken  begriffen  ist,  steigt  das
Bildungsbedürfnis  beständig.
Durch  die  Anwendung  des  Dampfes  auf  die  Verkehrsmittel  zu  Wasser  und  zu
Lande  sowie  durch  die  Ausnutzung  der  Elektrizität  für  den  Nachrichtendienst  in  allen
Erdteilen  ist  das  kaufmännische  Geschäft  losgelöst  worden  aus  den  Banden  lokaler
Gebundenheit.  Der  Kaufmann  ist  heute  gewissermaßen  allgegenwärtig  geworden;  die
ganze  Erde  ist  sein  Arbeitsfeld.  In  seinen  Entschlüssen  wird  er  durch  Gründe  bestimmt,
die  in  den  verschiedensten,  entferntesten  Ländern  hervortreten,  und  in  Minuten  bringt
er  heute  zur  Ausführung,  wozu  früher  Wochen  und  Monate  erforderlich  waren.  Da
so  zugleich  mit  der  Zahl  der  Faktoren,  die  einen  Entschluß  bedingen,  die  Notwendigkeit ­
  einer  schnellen  Entschließung  gewachsen  ist,  so  werden  doppeü  dringend  klarer,
ruhiger  Überblick,  genaue  Fachkenntnis,  gründliche  Schulung  des  Geistes,  denn  sie
allein  ermöglichen  die  schnelle  Bildung  eines  richtigen  Urteils.
Und  das  gilt  im  besonderen  Maße  von  der  deutschen  Industrie,  die  immer  mehr
anfängt,  auch  den  Absatz  ihrer  Erzeugnisse  in  die  Hand  zu  nehmen.  Denn  nicht  zum
geringsten  Teil  ist  ihr  erstaunliches  Aufblühen  zurückzuführen  auf  ihre  enge  Verbindung ­
  mit  der  Wissenschaft,  wie  sie  vielleicht  am  stärksten  in  der  chemischen  und  elektrotechnischen ­
  Industrie  hervortritt.  Nie  wird  allerdings  die  deutsche  Industrie  die
Mitwirkung  sachverständiger  Spezialisten  beschränken  dürfen;  aber  auch  wer  mit  der
kaufmännischen,  nicht  mit  der  technischen  Leitung  betraut  ist,  empfindet  es  immer
mehr  nicht  nur  als  wünschenswert,  sondern  sogar  als  notwendig,  Kenntnisse  sich  auf
dem  Gebiet  der  mechanischen  oder  chemischen  Technologie  zu  erwerben,  wenn  auch
nur,  um  das  Verständnis  für  die  Ausführungen  des  sachverständigen  Spezialisten
zu  vergrößern,  die  Fähigkeit  der  Kontrolle  zu  erhöhen,  den  kaufmännischen  Blick,  den
kaufmännischen  Spürsinn  zu  schärfen.
Aber  nicht  nur  im  privaten  Geschäftsleben  ist  der  Aufgabenkreis  eines  Kaufmanns ­
  und  Fabrikherrn  außerordentlich  gewachsen.  Wer  vom  Standpunkt  der  Kulturgeschichte ­
  zurückblickt  auf  das  19.  Jahrhundert,  der  findet  einen  der  charakteristischsten
Züge  darin,  wie  sehr  in  allen  Ländern  und  ganz  besonders  in  Deutschland,  gegenüber
anderen  Ständen,  der  Kaufmannsstand  sich  gehoben  hat.  Wie  er  an  Zahl  außerordentlich ­
  zugenommen  hat  und  noch  mehr  an  Reichtum,  so  hat  er  auch  seine  Stellung
dem  Staate  gegenüber  wesentlich  verändert.  Was  die  Fabrikherren  insbesondere
anlangt,  so  sind  sie  durch  die  soziale  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  zu  Trägern
von  Pflichten  geworden,  deren  verständnisvolle  Erfüllung  für  die  Gesundheit  des
gesamten  Volkskörpers  von  größter  Bedeutung  ist.  Als  Handelsrichter  hat  der  Kaufmann ­
  wichtige  Aufgaben  auf  dem  Gebiete  der  Rechtsprechung  zu  erfüllen;  als  Konsul
            
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