Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

342  Zweiter  Teil.  Handel.  XVI.  Amtliche  Handelsvertretungen.

und  kleine  Landwirtschaft  Betreibenden  für  die  Erhaltung  des  Staates  und  die
Förderung  feiner  Aufgaben  nach  allen  Seiten  hin  von  ausschlaggebender  Wichtigkeit ­
  ist.  Man  begreift  heute,  daß  das  Gedeihen  von  Handel,  Industrie  und  Landwirtschaft ­
  nicht  allein  den  betreffenden  Unternehmern  und  deren  Angestellten  und
Arbeitern  nützlich  ist,  sondern  daß  von  dem  Befinden  unserer  heimischen  Volkswirtschaft, ­
  wie  das  bienetre  der  Gesamtheit  der  Bevölkerung,  so  auch  das  der  Gesamtheit ­
  des  Staates  abhängt.  So  erklärt  es  sich,  daß  man  sich  mehr  und  mehr  mit  dem
Gedanken  befreundet,  in  den  Selbstverwaltungskörpern  der  Kreise  des  werbenden
Lebens,  d.  i.  in  unserem  Falle  der  Kreise  von  Handel  und  Gewerbe,  in  den  Handelskammern ­
  und  kaufmännischen  Korporationen,  nicht  mehr  bloß  eine  mehr  oder  weniger
beachtenswerte  Spielerei  oder  einen  Blitzableiter  für  die  jeweilige  Unzufriedenheit
der  Kreise  unseres  Gew  erbestand  es  zu  suchen,  sondern  dort  eine  überaus  nützliche
Institution  zur  Förderung  der  wirtschaftlichen  Interessen  der  auf  sie  angewiesenen
Jnteressenkreise  zu  erblicken,  dort  einen  Ansatz  zur  Selbstverwaltung  zu  finden,  der
der  Staat  immer  größere  Rechte  zu  delegieren  hat,  da  eine  derartige  richtig  ausgestattete ­
  Selbstverwaltung  sehr  wohl  geeignet  sein  kann,  sowohl  die  Interessen  der
zu  ihr  und  in  ihr  verbundenen  gesellschaftlichen  Klassen  zu  fördern,  als  dem  Staat
Aufklärung  und  Hilfe  zu  bieten  bei  der  von  ihm  den  Interessen  der  in  ihm  verbundenen ­
  Gesellschaft  zu  widmenden  Sorge.
Der  naive  Standpunkt  des  seinerzeit  im  Preußischen  Abgeordnetenhause  gelegentlich ­
  der  Beratung  des  Handelskammergesetzes  vom  24.  Februar  1870  erstatteten
Kommissionsberichtes,  welcher  erklärte,  daß  eine  legislative  Anordnung  der  Handelskammern ­
  zwar  keine  Notwendigkeit  sei,  daß  man  aber,  da  denselben  das  Zugeständnis
der  Nützlichkeit  und  selbst  eines  relativen  Bedürfnisses  immerhin  nicht  zu  versagen  sei,
habe  anerkennen  müssen,  daß  prinzipielle  Bedenken  gegen  eine  Befassung  der  Gesetzgebung ­
  mit  diesem  Gegenstand  hätten  zurücktreten  müssen,  —  eine  derartig  naive
Auffassung,  die  yunsi  um  Entschuldigung  bittet,  weil  sie  sich  mit  der  Regelung  dieser
Selbstverwaltung  des  werbenden  Lebens  befassen  soll,  ist  heute  glücklicherweise  nicht
mehr  möglich.  Man  hat  unterdessen  einsehen  gelernt,  daß  in  dem  hastenden  Getriebe
des  geschäftlichen  Verkehrs  unserer  Tage  weder  die  Gesetzgebung  noch  die  Verwaltung
bei  gewissenhafter  Wahrnehmung  der  ihnen  beschiedenen  Obliegenheiten  eines
Organs,  welches  sie  über  den  Pulsschlag  unseres  wirtschaftlichen  Lebens  fortlaufend
unterrichtet,  entraten  können,  und  daß  einem  solchen  Organ  auch  weitgehende  Selbstverwaltung ­
  seiner  eigenen  Angelegenheiten  zuzugestehen  sei.  Die  Akten  unseres
Reichsamts  des  Innern,  sowie  diejenigen  der  Handelsministerien  aller  deutschen  Staaten
können  in  der  Tat  laut  redendes  Zeugnis  dafür  ablegen,  in  welcher  anregenden  und
aufklärenden  Weise  schon  die  bestehenden  Handelskammern  und  Korporationen,  trotz
ihrer  bisherigen  mangelhaften  Verfassung*),  zu  Nutz  und  Frommen  des  staatlichen
Gemeinwohls  und  zur  Förderung  zugleich  der  Interessen  der  in  ihnen  Verbundenen
beigetragen  haben.
Vor  Ihnen  bedarf  es  darüber  keiner  weiteren  Auseinandersetzung.  Wer  wie
Sie  täglich  am  sausenden  Webstuhl  der  Arbeit  seinen  Platz  behauptet,  der  weiß,  daß
der  wirkliche  Nerv,  der  unserem  ganzen  Gesellschafts-  und  Staatskörper  erst  das  Leben
ermöglicht,  in  den  Erträgen  der  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  gewerblichen  Tätigkeit ­
  unseres  Volkes  zu  suchen  ist,  und  daß  der  Schornstein  weder  von  der  Liebe  noch
von  der  abstrakten  Weisheit  unserer  Dichter  und  Denker  raucht,  sondern  daß  das
prosaische  Heizmaterial  für  die  dem  Menschendasein  unentbehrliche  Wärme  durch
harte  Arbeit  gefördert  und  erworben  werden  muß.

*)  Über  die  gegenwärtige  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen  s.  den
Aufsatz  von  Lusensky  S.  343ff.  —  G.  M.
            
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