Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Verhältnisse  hinaus  arbeitet  man  an  der  wirtschaftlichen  Zusammenfassung ­
  eines  ganzen  gröfseren  Territoriums  durch  ständige  Einfuhrsperren ­
  und  Monopole.  Das  moderne  Prinzip  des  Territoriums  oder
der  Nation  als  unterste  wirtschaftliche  Einheit  bereitet  sich  vor.
Da  aber  der  Austausch  noch  nicht  wie  heute  alle  Gebiete  mehr
oder  weniger  ergriffen  hat,  so  kann  das  alte  Schema  dabei  zunächst ­
  bestehen  bleiben.  Zölle  können  nach  wie  vor  im  Lande
erhoben  werden,  auch  der  innere  Verkehr,  der  gar  nicht  die  Grenzen
des  Territoriums  überschreitet,  kann  belastet  bleiben. 1 )  Die  neue
volkswirtschaftliche  Theorie  äufsert  sich  dem  Vorsprung  des
Handels  entsprechend  erst  als  Merkantilismus,  dann  in  der  Reaktion
als  Physiokratismus.
Der  Schlufs  der  Entwicklung  wurde  erst  mit  der  Aufhebung
der  Binnenzölle  in  den  Territorien,  die  sich  moderner  entwickelt
hatten,  im  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts  gezogen,  als
Preufsen  u.  a.  ein  reines  Grenzzollsystem  einführten,  das  nur  durch
unverzollte  Niederlagen  etc.  und  Abfertigungsbefugnisse  im  Innern
im  Interesse  der  leichteren  Abwicklung  des  Verkehrs  ergänzt  wird.
Als  Nation  wurde  Deutschland  ja  erst  mit  dem  allgemeinen
Zollverein  organisiert.  Die  Konsumtionen,  die  auch  noch  in  die
alte  Organisation  hinüberreichen,  bestehen  in  einigen  Städten  noch,
obwohl  sie  im  allgemeinen  in  Deutschland  aufgehört  haben.  Das
Sperrsystem  war  etwas  sehr  mifsliches,  wo,  wie  in  Deutschland,  die
dynastisch  verbundenen  Territorien  überall  ineinandergeschoben
waren,  sodafs  überall  alte  Beziehungen  innerhalb  des  Staates  zerrissen
wurden,  ohne  dafs  die  inneren,  die  man  einführen  wollte,  das  zu
ersetzen  vermochten,  zumal  wohl  allmählich  das  Bedürfnis  kam,
Deutschland  als  inneren  Markt  auszubilden,  wie  England  und  Frankreich ­
  seit  längerer  Zeit  nationale  Handelspolitik  treiben  konnten  und
sich  zum  inneren  Markt  im  modernen  Sinne  entwickelten.
')  Die  alten  Abgaben  waren  die  eigentlichen  Zölle,  die  reichsrechtlioh  und
zwar  in  specie  nach  Ort  und  Tarif  verliehen  erscheinen  —  nur  Österreich  und
Brandenburg  wollten  in  genere  belieben  sein  —,  und  die  neben  diesen  von  den
Ständen  und  Kommunen  als  nur  auf  ihren  Bereich  wirkend  in  Anspruch  genommenen ­
  Akzisen,  Lizente,  Konsumtionen.
Weiter  kommt  die  Unterscheidung  in  Waren-  und  Deichselzölle  in  Betracht:
erstere  werden  von  der  Ware  erhoben  —,  in  älterer  Zeit  und  nach  älterem
Verfahren  wurde  ja  auch  von  der  geführten  Ware  ein  geeignetes  Stück  in
natura  weggenommen,  was  dann  später  in  Geld  nmgerechnet  wurde,  —  der
andere  vom  Geschirr,  er  ist  dann  Weggeld,  als  was  eine  Zeitlang  im  Mittelalter
aller  Zoll  aufgefafst  wurde.  Dazu  kommt  das  Geleit,  erst  Einbeziehung  des
Heisenden  unter  Gerichtsrecht,  dann  Schutz  vor  Räubern,  und  schliefslich
Finanzquelle  und  Weggeld.
            
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