Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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veränderten  Verhältnissen  natürlich  überhaupt  nicht  mehr  zu
denken,  da  Bremen  nicht  einmal  mehr  erreicht  wurde.  Früher  hatte
man  selbst  in  Minden  gelegentlich  Versuche  gemacht,  es  ist  einmal
im  18.  Jahrhundert  ein  Schiff  von  Norwegen  nach  Minden  heraufgekommen ­
  und  auch  noch  1849  ein  Schiff  direkt  nach  der  Ostsee
gesandt  worden 1 ).  Es  ist  die  Zeit  der  Kämpfe  Bremens  um  die
Ausschaltung  gemäfs  seiner  verlorenen  Eigenschaft  als  Umschlagsplatz ­
  zwischen  See  und  Flufs.  Die  Festlegung  der  bremischen
Verkehrsplätze  an  der  Oberweser  in  ihrer  Bedeutung  in  der
hier  interessierenden  Periode  wird  durch  das  Oberweser-Schifffahrtsregulativ ­
  sehr  erleichtert,  das  1815 2 )  als  Vereinbarung  der
Kaufmannschaften  Bremens  und  verschiedener  Oberweserplätze  zu
stände  kam  und  der  Weserschiffahrtsakte  vorarbeitete,  die  alle
Stapel  und  ausschliefslichen  Schifferberechtigungen  aufhob,  dagegen
die  von  den  Kaufmannschaften  eingerichteten  ßeiheschiffahrten  ohne
Monopol  bezw.  mit  gewissen  Kautelen  und  mit  Quotenverhältnis  der
beteiligten  Schiffer  nach  ihrer  Staatsangehörigkeit  anerkannte.  Von
dieser  Organisation  sind  Berichte  über  die  Verladungen  (später  auch
der  Konkurrenz  s.  i.  f.)  der  Vertretung  der  Kaufmannschaft  abgestattet
worden,  die  das  Verhältnis  der  Orte  näher  charakterisieren. 3 )  Im
Oherweserverkehr  gibt  es  dazu  auch  Makler-Registrierungen  des
ankommenden  Guts,  die  beim  Landverkehr  fehlen. 4 )  Es
wurden  drei  Reihefahrten  nach  den  drei  Hauptplätzen  des
Oberweserverkehrs  eingerichtet,  statt  dafs  der  Schiffer  in
Bremen  regellos  nach  allen  Weserplätzen  lud,  wodurch
sich  der  Verkehr  in  der  Zeit  vorher  ungeheuer  verlangsamt
hatte.  Die  Plätze  waren  Minden,  Hameln  und  Münden,  letzteres
der  wichtigste  Platz.  Für  unterhalb  Minden  wurde  1815  keine

*)  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abi,  1854,  S.  44,  s.  auch
die  Bestrebungen  Hermann  Kulenkamps  bei  N  o  a  c  k,  Das  Stapel-  und  Schiffahrtsrecht ­
  Mindens.
2 )  Das  Regulativ  von  1815  und  seine  Nachträge,  das  revidierte  Regulativ
von  1822  liegen  in  der  Sammlung  der  Stadtbibliothek  zur  Oberweserschiffahrt.
Näheres  dazu  in  den  Akten  des  Staatsarchivs  und  der  Handelskammer.  Für
die  frühere  Zeit  vergl.  (Gothaische)  Handlungs-Zeitung  1786,  S.  60  ff,  u.  a.  im
folg.;  a.  w.  D.  Reinhold  und  J.  Oltmanns,  Der  deutsche  Handelskanal,
Bremen  und  Leer  1817,  S.  190.
a )  Sie  sind  an  das  Archiv  Coli,  seniorum  gekommen.
ä )  Eine  Sammlung  dieser  Berichte,  die  z.  T.  mit  der  Seeeinfuhr
zusammen  gedruckt  sind,  liegt  im  Handelskammerarchiv,  eine  weitere  Sammlung
besitzt  die  Stadtbibliothek,  s.  im  übrigen  das  in  dem  Kapitel  Statistik  aufgeführte, ­


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