Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 3. Die ptolemäischen Staatskassen und Banken. 
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Abschnitt 3. 
Die ptolemäischen Staatskassen und Banken. 
Wie schon Wilcken hervorgehoben hat\ besitzt das griechische 
Wort ‘rpáneía’ eine zwiefache Bedeutung: „Staatskasse“ und 
„Bank“. Die Staatskasse ist eine Behörde, die nicht bloß mit 
der Vereinnahmung und Verausgabung von Staatsgeldem sich be 
faßt, sondern auch den gesamten mit den staatlichen Einnahmen 
und Ausgaben zusammenhängenden Verwaltungsdienst wahrnimmt 
Die Staatskasse führt einen umfangreichen dienstlichen Schrift 
wechsel mit den übrigen Behörden in Sachen der staatlichen 
Finanzverwaltung und bildet ein wichtiges Glied in der Kette der 
Verwaltungsbehörden^ Die Bank dagegen hat keine behördliche 
Stellung; sie macht es sich zur Aufgabe, dem privaten Geld 
verkehre der Bevölkerung dienstbar zu sein. 
Finden wir in den Urkunden eine ßaaiXiKf) ipáiteía (ptolem. 
Zeit) * oder eine òripocría rpárreZa (röm. Zeit), so sind wir sicher, 
daß wir die Staatskasse vor uns haben. Sehr oft aber fehlt diese 
zusätzliche Bezeichnung, und in solchen Fällen sind wir genötigt, 
aus dem allgemeinen Inhalte heraus oder auf Grund besonderer 
Anhaltepunkte die Frage zu beantworten, ob die Staatskasse oder 
eine Bank gemeint ist. 
Auch die ptolemäischen Tempel besitzen ihre rpáneZiai Diese 
rpáneZm sind keine Tempelbanken®, sondern Tempelkassen, die 
für den Geschäftsbereich der Tempel die Finanzverwaltung in 
Händen haben. Ob sie nebenbei Bankgeschäfte betrieben, wissen 
wir nicht’. 
» Ostraka I S. 635; Archiv V S. 212. 
* So bestimmt z. B. der kgl. Erlaß P. Par. 62 Kol. 2, 1 ff., daß die mit 
der Steuerpacht zusammenhängenden aupßoXa niedergelegt werden sollen ¿ui 
xfiç ßoöiXiKfi? TpauéZriç pev’ àvaTpacpnç ¿ucppaTiopéva úuô [tújv ... .]ujv koí 
ToO xpauelÍTOu. Ähnlich P. Teb. I 27, 58. 
® Über Wesen und Tätigkeit der ptolemäischen Staatskasse vgl. im 
einzelnen Wilcken, Ostraka I S. 630 ff. ; Bouché-Leclercq, Biist. des Lagides III 
S. 363 ff. 
* z. B. P, gr. Eleph. 27 a, 21 (223/2 v. Chr.). 
® P. gr. Eleph. 10 (223/2 v. Chr.): ¿uiXaßibv uapà tOùv xpaueZiTiûv 
xiûv év xoîç iepoîç x[à] ueuxiUK[ó]xa eiç xô év ’AuôXXtuy[oç] uóXei xfi[i 
pJefdXqi lepôv kxX. Vgl. dazu Anm. 7. 
* Rubensohn, P. gr. Eleph. S. 45. 
’’ Wilcken, Archiv V S. 212 f., wirft die Frage auf, ob die in P. gr. Eleph.
	        
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