Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

Abschnitt  71.
Selbständiger  Girobank  vertrag  von  Antinoupolis.
Wenn  man  in  Hermupolis  in  der  biroTpacpti  des  selbständigen
Girobankvertrages  ein  eigenartiges,  unnatürlich  zu  nennendes  Gebilde ­
  schuf,  so  ist  das  eine  Folge  des  steifen  Entwicklungsganges,
den  das  Formwesen  des  Girobanknotariates  gerade  dort  genommen
hat.  Im  Geschäftsbetriebe  jeder  Behörde  bestehen  bestimmte  Kanzleiformen, ­
  die  erfahrungsgemäß  stets  zögernd  den  von  außen  herantretenden ­
  Neuerungen  nachhinken;  wenn  irgend  möglich,  wird  die
neue  Sache  in  die  alte  Form  hineingezwängt,  auch  wenn  die  alte
Form  nicht  mehr  recht  passen  will.  Das  ist  die  Macht  der  Gewohnheit. ­
  Von  der  Zweiteilung  in  òiaTpacpp  und  uTroTpacpfi  konnte
man  sich  in  Hermupolis  nicht  trennen,  als  auch  selbständige  Girobankverträge ­
  auf  kamen.
Anders  liegen  die  Verhältnisse  in  Antinoupolis.  Diese  Stadt
wird  130  n.  Chr.  von  Hadrian  gegründet.  Es  entspricht  den  freieren
Anschauungen  der  hadrianischen  Zeit,  daß  die  neue  Stadt  althergebrachte, ­
  unbequeme  Formen  anderer  Städte  nicht  übernahm.
Man  verschmähte  die  im  benachbarten  Hermupolis  übliche  Zweiteilung ­
  des  selbständigen  Girobank  Vertrages  und  schuf  ein  bequemes ­
  einheitliches  Gebilde.  Die  lange  Rolle  P.  Lond.  III
S.  156  ff.  Nr.  1164  (212  n.  Chr.)  gibt  dafür  die  Belege.
Als  Beispiel  möge  hier  P.  Lond.  HI  S.  157  f.  Nr.  1164  c
(212  n.  Chr.)  dienen:

Â.  Kopf  des  selbständigen  Girobankvertrages  (Hand  1).

1.  Zeit:
2.  Bankfirma: ­


(weggebrochen,  nach
den  übrigen  Verträgen ­
  desselben  Papyrus ­
  leicht  zu  ergänzen. ­


1.  Zeit:

2.  Bankfirma: ­


(weggebrochen.)

B.  Körper  des  selbständigen  Girobankvertrages  (Hand  1).

1.  Zahler:  [KopvqXioç
àva]Tpaq)[ó|ae]v9[ç  1
AGjnvaieùç  ó  Kai  'Epi-Xeó[vio]ç


1.  Zahler:  Kornelios,  [Sohn  des
N.  N.],  eingeschrieben  [in  der
Bürgerliste  des  Stadtteiles  X],
zugehörig  zur  athenäischen
Phyle  und  zum  erechthonischen
  Demos.

‘  Der  Herausgeber  setzt  [¿TTi]Tpaqp[ó|U€]vo[ç].
            
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