Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

nehmen  und  darüber  zu  verfügen  nach  ihrem  Willen  und  Wunsche,
ungehindert.  Dem  Isidoros  aber  soll  keinerlei  Anspruch  an  seine
Brüder  wegen  der  Hinterlassenschaft  zustehen.  Hierbei  ist  Bedingung, ­
  daß  sie  (die  beiden  erbenden  Brüder)  die  gesamten
Schulden  des  Vaters,  seien  es  Privatschulden  oder  Dienstschulden  ^,
und  alle  anderen  Rückstände  bezahlen,  und  in  gleicher  Weise  die
Schulden  der  Mutter.  So  entgeht  Isidoros  aller  Schererei,  er  kann
strafrechtlich  nicht  belangt  werden  und  bleibt  unbehelligt  in  der
ganzen  Sache.  Auch  sollen  sie  allein  (die  beiden  erbenden  Brüder)
die  Mutter  ernähren  und  kleiden  für  die  Zeit  ihres  Lebens,  und
wenn  sie  dereinst  stirbt,  sollen  sie  die  Mutter  bestatten,  so  daß
er  (Isidoros)  auch  in  dieser  Sache  unbehelligt  bleibt
Bescheinigung  des  Banknotariates  :  (Hand  2)  Ich,  Bankdirektor
Tothes,  zeichne  hiermit  die  Urkunde  zwiefach  gleichlautend“.
Wie  man  sieht,  ist  der  Aufbau  der  biaTpaçn  in  drei  Hauptteilen ­
  genau  so,  wie  dies  in  selbständigen  Girobankverträgen  aus
Hermupolis  üblich  ist  (S.  339  ff.).  Bis  zum  Punkte  5  unter  b  ist
auch  alles  in  gewohnter  Ordnung,  wobei  nur  auffällt,  daß  die
Partner  wegen  eines  Betrages  von  8  Drachmen  das  Banknotariat
in  Bewegung  setzen.  Aber  die  Hauptsache,  der  eigentliche  Vertrag, ­
  folgt  erst  unter  Punkt  6.  Die  hier  getroffenen  Abmachungen
sind  weder  mit  einer  Girozahlung,  noch  überhaupt  mit  einer  Zahlung
unmittelbar  verbunden.  Die  Vorstellung,  als  ob  die  Zahlung  jener
8  Drachmen  der  Angelpunkt  sei,  um  den  sich  der  Girobankvertrag
bewegt,  wird  nicht  nur  in  der  òiuTpacpií,  sondern  auch  in  der  nachfolgenden ­
  vnofpacpn  durchgeführt
Bei  der  Wichtigkeit  und  Eigenart  dieses  selbständigen  Girobankvertrages ­
  möge  auch  die  ouoTpacpn  hier  im  vollen  Wortlaute
folgen  :
B.  Die  bnoTpa<pri.
a)  Körper  der  ÖTTOTpctcpn  (Hand  3).
1.  Empfänger:  Mcríòiupoç  ‘Eppaiou  toO  ’AxiXXécuç  pn^poç  louepoÛTOç
  Kácrropoç  'Ep)i07ToX(ÍTriç)  àvaTp(a(pó|ievoç)  im  ITóXeiuç
àTrr)X(iú)Tou)
2.  Schlagwort:  èírriKoXoúeriKa  Tfjòe  Tf)  òia[T]p(a(pri)

‘  Wahrscheinlich  sind  unter  den  bdveia  bripóam  „Dienstschulden“  zu
verstehen,  die  aus  einem  liturgischen  Amte  des  Vaters  noch  rückständig  sind.
Der  hinterher  folgende  Ausdruck  àZfmiov  deutet  auf  schlechte  Amtsführung.
            
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