Abschn, 84. Wesen und Zweck der Kaxofpatpú.
439
Eine demotische Traditionsurkunde aus frührömischer Zeit,
die mit dem Kaufverträge auf demselben Blatte (als Spalte 2) steht,
enthält P. dem. Eylands^ Nr. 45 (42 n. Chr.). Der Papyrus stammt
aus Soknopaiu Nesos. Da zu dieser Zeit das Staatsarchiv zu Arsinoe
schon als Besitzamt diente, und da die demotischen Partner den
Vertrag offenbar in das Besitzamt bringen wollten, so nahm der
demotische Vertrag auch hier, wie in ptolemäischer Zeit, den Umweg
über das griechische Notariat des Dorfes. Hier im griechischen
Notariate wurde der Vertrag übersetzt^ und mit dem otvaTpaqpfi-
Vermerke versehen.
Diese Übersetzung* wimmelt von Fehlern^, genau so, wie
P. Grenf. II 41 (siehe den Text oben S. 411). In ähnlicher Weise
fehlerhaft ist die griechische Übersetzung unter dem demotischen
Texte in P. Kylands 44 (29 n. Chr.). Wir besitzen reichlich Notariats
urkunden aus dörfischen ypacpeia, und auch diese enthalten sehr oft
allerlei Fehler; doch keine ist so eigenartig fehlerhaft wie P.ßylands
44 und 45 sowie P. Grenf. II 41. Wie mir Spiegelberg sagt, sind
die Fehler überdies derart, wie sie ein Mann macht, der von Hause
aus ägyptisch spricht. Darum vermute ich, daß die Übersetzungen
von einem Manne herrühren, der ein ägyptisch sprechender Bewohner
(wohl Priester) war; er hatte sich das Griechische notdürftig ange-
Gignet und war vom griechischen Notariate in Soknopaiu Nesos —
weil der dortige griechische Notariatsbeamte des Demotischen nicht
kundig war — als vereidigter Dolmetscher bestellt worden. Die
Aufgabe des Dolmetschers bestand darin, die demotischen Verträge,
die über das griechische Notariat in das Besitzamt wandern sollten,
uiit griechischer Übersetzung zu versehen, um sie für das Besitzamt
(eingereicht mittelst dTTOTpacpn) und für das Notariat (Vertrags-
* Griffith, Catalogue of the Demotic Papyri in the John Rylands library
Manchester, Manchester 1909.
* In ptolemäischer Zeit, da die demotischen Verträge wahrscheinlich in
ein Tempelarchiv wanderten, bedurfte es einer Übersetzung seitens des griechi
schen Notariates für das Tempelarchiv nicht, weil die Beamten (Priester) des
Tempelarchives demotisch verstanden.
® Die dritte Spalte desselben Papyrus enthält ebenfalls eine Über
setzung nebst dvuTpaqpi^, die aber zu einem unbekannten demotischen Ver
trage gehört; vielleicht ist letzterer lose beigefügt gewesen.
* Die Übersetzung beginnt: [iTOTofjxiç TTavecppùpJiç pribpôç Tavecppú-
m[iç] ihpwXoKw TrampaKa[í]v[a]i ’Anúvxiç TTave(pp[ú]|Liiç prjbpò; Taveqppúiniç
TÄV ú-irap[xóvxujv poi pépri búo àj-rcih pepOiv éirxà o[{KÍa]ç bioxf|KOu kuí
aù[Xïî]ç Koi p¿pi TOÙU) à[irô] peXúv b€<JödX[u)v] kxX.