Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn, 84. Wesen und Zweck der Kaxofpatpú. 
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Eine demotische Traditionsurkunde aus frührömischer Zeit, 
die mit dem Kaufverträge auf demselben Blatte (als Spalte 2) steht, 
enthält P. dem. Eylands^ Nr. 45 (42 n. Chr.). Der Papyrus stammt 
aus Soknopaiu Nesos. Da zu dieser Zeit das Staatsarchiv zu Arsinoe 
schon als Besitzamt diente, und da die demotischen Partner den 
Vertrag offenbar in das Besitzamt bringen wollten, so nahm der 
demotische Vertrag auch hier, wie in ptolemäischer Zeit, den Umweg 
über das griechische Notariat des Dorfes. Hier im griechischen 
Notariate wurde der Vertrag übersetzt^ und mit dem otvaTpaqpfi- 
Vermerke versehen. 
Diese Übersetzung* wimmelt von Fehlern^, genau so, wie 
P. Grenf. II 41 (siehe den Text oben S. 411). In ähnlicher Weise 
fehlerhaft ist die griechische Übersetzung unter dem demotischen 
Texte in P. Kylands 44 (29 n. Chr.). Wir besitzen reichlich Notariats 
urkunden aus dörfischen ypacpeia, und auch diese enthalten sehr oft 
allerlei Fehler; doch keine ist so eigenartig fehlerhaft wie P.ßylands 
44 und 45 sowie P. Grenf. II 41. Wie mir Spiegelberg sagt, sind 
die Fehler überdies derart, wie sie ein Mann macht, der von Hause 
aus ägyptisch spricht. Darum vermute ich, daß die Übersetzungen 
von einem Manne herrühren, der ein ägyptisch sprechender Bewohner 
(wohl Priester) war; er hatte sich das Griechische notdürftig ange- 
Gignet und war vom griechischen Notariate in Soknopaiu Nesos — 
weil der dortige griechische Notariatsbeamte des Demotischen nicht 
kundig war — als vereidigter Dolmetscher bestellt worden. Die 
Aufgabe des Dolmetschers bestand darin, die demotischen Verträge, 
die über das griechische Notariat in das Besitzamt wandern sollten, 
uiit griechischer Übersetzung zu versehen, um sie für das Besitzamt 
(eingereicht mittelst dTTOTpacpn) und für das Notariat (Vertrags- 
* Griffith, Catalogue of the Demotic Papyri in the John Rylands library 
Manchester, Manchester 1909. 
* In ptolemäischer Zeit, da die demotischen Verträge wahrscheinlich in 
ein Tempelarchiv wanderten, bedurfte es einer Übersetzung seitens des griechi 
schen Notariates für das Tempelarchiv nicht, weil die Beamten (Priester) des 
Tempelarchives demotisch verstanden. 
® Die dritte Spalte desselben Papyrus enthält ebenfalls eine Über 
setzung nebst dvuTpaqpi^, die aber zu einem unbekannten demotischen Ver 
trage gehört; vielleicht ist letzterer lose beigefügt gewesen. 
* Die Übersetzung beginnt: [iTOTofjxiç TTavecppùpJiç pribpôç Tavecppú- 
m[iç] ihpwXoKw TrampaKa[í]v[a]i ’Anúvxiç TTave(pp[ú]|Liiç prjbpò; Taveqppúiniç 
TÄV ú-irap[xóvxujv poi pépri búo àj-rcih pepOiv éirxà o[{KÍa]ç bioxf|KOu kuí 
aù[Xïî]ç Koi p¿pi TOÙU) à[irô] peXúv b€<JödX[u)v] kxX.
	        
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