Full text: Sozialismus und Regierung

133 
zeug der entgegengesetzten Parteien der beiden Häuser zu sein. In die 
ser Sache muß die Majorität des regierenden Hauses die volle und un 
geteilte Verantwortlichkeit übernehmen. Genau in dem Maße wie je 
mand die legislative Reform als eine zwingende Notwendigkeit für das 
Leben des Landes empfindet, glaubt er auch, daß die Unmöglichkeit 
geteilter Verantwortlichkeit in Budgetfragen ebenso für andere Ma 
terien parlamentarischer Arbeit bestehe. 
Die hemmende Schranke, die ich soeben besprochen habe, betrifft die 
Prinzipien und die Politik der Gesetzgebung. Die Verantwortung hier 
für sollte, wie alle Erfahrung lehrt, ausschließlich auf die Schultern der 
Volksvertretung gelegt werden. In der Natur hemmt nicht das eine Or 
gan das andere, sondern die antagonistischen Kräfte vermischen sich zur 
Bewegung, wie die zentrifugalen und zentripetalen Kräfte des Univer 
sums und die katabolischen und aufbauenden Elemente in der Biolo 
gie. Die kollidierenden sozialen Mächte sollten in einem einzigen legis 
lativen Organe ihre Vertretung haben. Gesetzentwürfe sollten nicht in 
zwei verschiedenen Häusern, die zwei verschiedene Impulse vertreten, 
sondern in einer einzigen Kammer erörtert werden, die alle Interessen 
und Antriebe repräsentiert. Auf diese Weise wird der Fortschritt stetig 
und mit sicherem Gange vorwärtsschreiten. 
Nun gibt es aber eine hemmende Einrichtung anderen Charakters, 
die sehr gut adoptiert werden könnte. Die zweite konstitutionelle 
Funktion, die das Haus der Lords angeblich erfüllt, ist diejenige 
einer Revisionskammer, wo die Vorlagen nicht auf ihre politischen, 
sondern auf ihre technischen Vorzüge geprüft werden. So läßt die Re 
gierung oft im Oberhause Amendements abfassen, sie holt Versäumtes 
na ch, korrigiert technische Fehler. Nichts würde unsere Gesetzgebung 
gewiß mehr verbessern als eine Prüfung, die eine für diesen Zweck er 
richtete Kammer vorzunehmen hätte. Das Oberhaus kann dies jedoch 
nicht tun; denn es ist politischer Natur, während jene Arbeit von 
Juristen verrichtet werden muß. Sicherte sich das Haus der Gemeinen 
die Macht, bei jeder Vorlage deren allgemeine Prinzipien und Richt 
linien in derWeise zu fixieren, daß eine Einmischung des Oberhauses hier 
uin solcher Bruch der Vorrechte wäre, wie sie es in Finanzfragen schon 
heute ist; erweiterte ferner das Unterhaus die Sphäre seiner Privilegien, 
so daß mit allen von ihm verabschiedeten Entwürfen in der Lords 
kammer eine zweite Lesung vorgenommen werden müßte, so hätte es
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.