134
den ersten wichtigen Schritt in der Richtung getan, die zweite Kammer
in einen Revisionsausschuß umzuwandeln. Dann könnte das Laienele
ment des Oberhauses den Sitzungen fernbleiben, für allgemeine Zwecke
näherte sich die Peerskammer im Aussehen und Charakter einem Appel
lationshofe. Die Gesetzentwürfe würden dann von Männern geprüft wer
den, die in der Handhabung der Gesetze erfahren wären und deren Auf
gabe es wäre, in den Paragraphen des geschriebenen Rechts, so deut
lich und getreu als die Sprache es erlaubt, die Intentionen des Unter
hauses auszudrücken. Für die Gerichte könnte sich dann die Möglich
keit ergeben, die Ansichten und die Zwecke dieses rechtskundigen Aus
schusses, soweit sie amtlich zum Ausdruck gekommen sind, als Be
weise für die Absichten des Parlamentes und als einen tätigen Teil des
Gesetzes zu betrachten. Im öffentlichen Interesse wäre dies viel mehr
gelegen, als die gegenwärtige Praxis, die dem Richter erlaubt, eine den
legislativen Funktionen gleichkommende Tätigkeit auszuüben, mögen
seit der Annahme der Akte schon Jahre verflossen sein, und Gesetzen
eine Deutung zu geben, wie sie offenbar von dem betreffenden Parla
mente nie beabsichtigt war. Die Auslegungen, die einem Gesetze im
Moment seiner Schöpfung gegeben und von den Personen akzeptiert
werden, die für seine Annahme im Parlamente verantwortlich sind,
bergen in sich viel weniger Gefahren, als Interpretationen, die das Ge
setz unabhängig von der Meinung des Gesetzgebers und oft seiner Ab
sicht zuwiderlaufend erfährt.
Den sichersten, wirksamsten und verantwortungsreichsten Träger
der Gesetzgebung liefert deshalb das Einkammersystem, ergänzt durch
einen Revisionsausschuß, der sich aus Rechtsgelehrten des Ober
hauses zusammensetzt, die nicht allein auf eine richterliche Praxis
herabblicken, sondern auch mit dem redaktionellen Teil der parlamen
tarischen Arbeiten vertraut sind; die die Aufgabe haben, nicht die
Politik, wohl aber das technische Gepräge der Vorlagen zu verbessern
und deren Vollständigkeit und Wirksamkeit als gesetzmäßige Werk
zeuge zu kritisieren und zu erhöhen.
nimiiuiiinnnimm l m l , Tnmmimm n mimmmlITlrlITn) , l mnumiiiiifT