Full text : Sozialismus und Regierung

9

daß  die  Rasse  von  gesunden  und  stattlichen  Männern  und  Frauen
fortgepflanzt  wird.  Die  Anwendung  der  Lehre  von  der  natürlichen
Auslese  durch  Vernichtung  ist  abgetan,  wohl  aber  kann  der  Staat
die  sexuelle  Auswahl  durch  Pflege  des  guten  Geschmacks  wieder  zu
Ehren  bringen.  Viel  weniger  Schwierigkeit  als  das  Vermählen  der
Geschlechter,  das  der  Staat  nur  mittelbar  beeinflußen  kann,  bietet
jedoch  ein  anderes  Gebiet  der  Rassenveredelung.  Die  hier  von  mir
entwickelten  Prinzipien  fordern  für  Männer,  Frauen  und  Kinder
wegen  des  physiologischen  Unterschiedes  der  Geschlechter  und  der
Altersstufen  besondere  Gesetze,  namentlich  auf  dem  Gebiet  der
Fabrikgesetzgebung.  Aber  hiermit  erschöpfen  sich  unsere  Aufgaben
nicht,  sie  reichen  weiter.  Denn  sollten  z.  B.  wirtschaftliche  Vorgänge
das  Individuum  irgendwie  an  der  Ausübung  seiner  Freiheit,  woran
der  Staat  interessiert  ist,  hindern,  so  müßte  er  diesen  Erscheinungen ­
  prima  facie  seine  Aufmerksamkeit  widmen 1 .  Tagtäglich
stoßen  wir  auf  derartige  Fälle.  Da  ringen  antagonistische  Interessen
miteinander  und  suchen  sich  zu  vernichten.  Eine  Person  oder  mehrere
Personen  oder  Klassen  mögen  hierbei  schließlich  gewinnen,  aber  es
mangelt  an  einem  kompetenten  oder  verständnisvollen  Richter,  der
zu  urteilen  hätte,  ob  der  Vorteil  dem  Ganzen  oder  nur  einem  Teile
gehöre,  ob  er  am  Ende  gut  oder  böse  wirke.  Ein  Individuum  opfert
das  andere  seinen  Zwecken.  Es  hat  bessere  Muskeln,  ist  mit  überlegenen ­
  Waffen  ausgerüstet  oder  genießt  wirtschaftliche  Vorrechte
oder  das  Glück  zeigt  sich  ihm  geneigter,  aber  niemand  entscheidet,
ob  nun  der  Ausgang  wirklich  mehr  des  Guten  oder  des  Bösen  bringen
wird.  Die  eine  Klasse  beraubt  die  andere.  Die  Möglichkeiten  hierzu
sind  im  Fortschritt  der  geschichtlichen  Entwicklung  entstanden,  sie
sind  vielleicht  in  der  Eigentumsverfassung  begründet.  Aber  kein
Aufseher,  der  das  Ganze  überwacht,  ist  vorhanden,  uns  über  das
Ergebnis  zu  unterrichten,  an  unser  Ohr  dringt  darüber  keine  Kunde.
Der  Arbeiter  wiederum  steht  zum  Kapitale  nicht  ausschließlich  in
einem  Dienstverhältnis,  er  ist  auch  sein  Teilhaber.  Er  hat  fast  ein
ebenso  lebendiges  Interesse  an  der  vernünftigen  Leitung  der  Fabrik,
1  Wie  weit  dieses  Prinzip  im  konkreten  Fall  angewandt  werden  kann,  ist  eine
Zweckmäßigkeitsfrage.  Grundsätze  bewähren  sich  nicht  daraufhin,  daß  sie
logisch  fehlerfrei  sind.  Indes  ist  ihre  Verkündigung  praktisch  äußerst  wertvoll,
da  das  Bekennen  zum  Sollen  in  der  Regel  zum  Aufspüren  der  Mittel  der  Verwirklichung ­
  antreibt  und  sie  so  auch  findet.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.