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struktion verantwortlich, die tagtäglich im Unterhause und in den
parlamentarischen Kommissionen gegen die Abwicklung der öffent
lichen Geschäfte getrieben wird. Wenn eine Frage ordnungsgemäß
erörtert worden ist, so ist sie deshalb noch nicht als eine Selbstver
ständlichkeit abgetan. Dies hängt ganz davon ab, ob die Einpeitscher
übereinstimmen, ob vorgemerkte Tagesordnungen irgendeiner kleinen
Gruppe im Hause annehmbar erscheinen oder nicht. Nicht lange nach
meinem Eintritt ins Parlament, als mir seine Gepflogenheiten noch un
bekannt waren, sagte eines Tages ein Unionist zu mir: „Weshalb er
regen Sie sich über unsere Rederei? Hat die Regierung nicht die zweite
Lesung eines Entwurfs erzielt ? Sie mißbraucht ihre mechanische
Mehrheit, wenn sie noch eine zweiteVorlage durchzudrücken versucht.“
Und er fuhr fort, mich darüber zu belehren, wie die Regierung selbst
zur Obstruktion griff, als sie sich in der Opposition befand. Eine deut
liche und aufrichtige Sprache führte auch Herr Balfour gegenüber
einem Komitee, das jüngst über die Angelegenheiten des Hauses zu be
raten hatte. In Beantwortung einer Frage über Gesetzentwürfe, die
ohne Debatte das Haus passieren 1 , führte er aus: „Nicht umstrittene
Vorlagen werden sofort kontrovers, wenn eine Diskussion die Regierung
geniert resp. diese Wirkung vermutet wird. Das ist das wirkliche Sach-
verhältnis. Um es mit unverhüllter Wahrheit zu bekennen: so, wie ich
es geschildert habe, geht es zu, und zwar wird es stets so bleiben, so
lange eine Regierung dadurch in Verlegenheit gesetzt wird.“
Das Parlament sucht sich deshalb mit Gewalt gegen bewußte Bös
willigkeit zu schützen. Es erreicht dies durch ein Guillotinierungs
system, das für die Diskussion der einzelnen Abteilungen einer Vor
lage die Zeitdauer bemißt. Als Ergänzung hierzu dient dann noch das
gewöhnliche Schlußantragverfahren, wenn eine systematische Ob
struktion einsetzt oder eine Frage hinreichend erörtert worden ist, be
sonders aber, wenn die von der Opposition ausgedehnte Diskussion
eine Entscheidung zu verhindern bezweckt.
Doch in Wirklichkeit tötet die Guillotine das Parlament. Wenn sie
auch den unmittelbaren Zweck der Obstruktion vereitelt: Fall der dis
kutierten Vorlage, so bereitet sie jedoch der Obstruktion kein Ende.
Die Guillotine macht die Obstruktion höchstens satanischer; in ihren
1 Select Committee on House of Commons (Procedure) 89 and 181, 1906. Ques-
tion 2x2.