Full text : Sozialismus und Regierung

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Eine  Vermehrung  der  parlamentarischen  Kommissionen  wird  empfohlen ­
 1 ,  um  die  Schwierigkeit  des  unbehilflichen  Ganges  der  Maschinerie ­
  zu  beseitigen.  Die  bereits  vorhandenen  Ausschüsse  sind  denn  auch
im  Jahre  1906  durch  zwei  neue  ergänzt  worden.  Doch  ist  dies  ein  armseliger ­
  Notbehelf,  der  nicht  schrankenlos  ausgedehnt  werden  kann,
weil  dadurch  die  kollektive  Verantwortlichkeit  des  Hauses  aufgehoben ­
  würde.  Außerdem  kann  eine  obstruktionslustige  Opposition
die  Arbeiten  dieser  Komitees  leicht  durchkreuzen,  wie  es  seit  1906
wiederholt  geschehen  ist.  Die  allmähliche  Erdrosselung  des  Parlamentes ­
  durch  die  Opposition  kann  nur  aufgehalten  werden,  wenn
sich  die  Opposition  wieder  auf  den  patriotischen  Geist  besinnt  oder
wenn  sich  die  Wähler  entschließen,  dieser  unehrlichen  Taktik  ihren
Unwillen  zu  bezeugen.  Man  kann  nur  trauervoll  darein  schauen,  wenn
der  parteilüsterne  Geist  der  Zerstörung  sein  Werk  vollbringt,  ohne  daß
einflußreiche  Führer  kaum  die  Stimme  erheben,  um  dem  Verderben
Einhalt  zu  tun.  Wenn  wir  uns  mit  den  unlogischen,  aber  umso  natürlicheren ­
  Gewohnheiten  und  Methoden  des  Parlamentarismus  befassen,
die  sich  im  Laufe  der  Jahrhunderte  gebildet  haben  und  die  nicht  auf
Gesetz  oder  Zwangsregeln,  sondern  auf  dem  Gedanken  des  Angemessenen ­
  und  Billigen  fußen,  so  müssen  wir  die  gänzliche  Aussichtslosigkeit
des  Versuches  erkennen,  eine  so  geartete  Organisation  durch  verbesserte ­
  Vorschriften  oder  künstliche,  mechanische  Mittel  zu  schützen.
Das  Gehäuse  der  Organisation  ist  aus  demselben  Material  erbaut  worden, ­
  aus  dem  sich  Ehre,  lichter  Verstand,  Huldigung  und  Achtung  zusammensetzen, ­
  wenn  aber  dieser  Stoff  inzwischen  verwittert  ist,  muß  das
System,  das  er  stützen  soll,  einstürzen,  der  Parlamentarismus  muß  verderben. ­
  Ein  parlamentarisches  System,  bar  alles  konstitutionellen  Instinktes ­
  und  jeglicher  verfassungsmäßiger  Gepflogenheit  abgestorben,
ist  ein  Ding  der  Unmöglichkeit.  Und  wenn  immer  weniger  Erwartungen
an  dieses  System  geknüpft  werden,  wird  die  hohe  Ausbildung  seiner
Organisation  und  Leistungsfähigkeit,  die  durch  eine  seit  Menschenaltern
wirkende  Repräsentativverfassung  möglich  gemacht,  wenn  auch  noch
nicht  völlig  verwirklicht  worden  ist,  zu  niedrigeren  Formen  entarten,
die  mit  dem  rohen,  unreifen  Individualismus  der  Mandatartheorie,
mit  Mehrheitsherrschaft,  Referendum  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade
1  Insofern  diese  Anregung  auch  den  Zweck  verfolgt,  die  Kontrolle  der  gewählten
Vertreter  über  die  Arbeiten  des  Unterhauses  zu  erhöhen,  wird  sie  noch  in  dem
folgenden  Kapitel  erörtert  werden.
            
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